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Forum: "Rechtsanwalt wg. Grundschulempfehlung"
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| Rechtsanwalt wg. Grundschulempfehlung | | von: tanteerna
erstellt: 10.02.2009 20:51:32 |
Hallo,
meine Parallelkollegin hatte ein Elterngespräch wg. Grundschulempfehlung. Der Junge hat die letzten 1 1/2 Jahre keine Note besser als 3- geschrieben, sein Schnitt in Deutsch und Mathe ist im Moment 3,5. Deshalb bekommt er jetzt eine Hauptschulempfehlung. Die Eltern wollen ihn aber unbedingt ins Gymnasium schicken.
Bei uns in BW ist die GS-Empfehlung bindend. Zwar kann man das Beratungsverfahren bzw. die Aufnahmeprüfung beantragen, aber das wollen diese Eltern nicht. Sie wollen "einfach" die Empfehlung fürs Gymnasium.
Vorgeschichte:
Das Kind wurde schon gegen der Rat der Erzieherinnen/Lehrerinnen eingeschult. LRs wurde festgestellt, die Eltern lehnten aber ab, ihr Kind in den LRS-Kurs zu schicken. Sie wollten alles zu Huase machen. Empfehlungen, ihn zur Ergotherapie zu schicken, lehnten sie ab mit der Begründung, er brauche einfach nur Zeit. Bei der Tochter sei es genauso gewesen. Hausaufgaben/Hefte wurden bisweilen ganz offensichtlich von einer anderen Person erledigt bzw. geführt. Vor etwa 4 Wochen brachte der Junge in allen Fächern neue Hefte an, die alten sind verschwunden.
Die Eltern wollen nun gerichtlich gegen die HS-Empfehlung vorgehen mit der Begründung, der Unterricht an unserer Schule sei so schlecht und ihr Kind sei nicht gefördert worden.
Ich unterrichte in dieser Klasse Mathe, bin also auch betroffen.
Welche Unterlagen sollte ich sammeln für ein Gerichtsverfahren? Zum Glück wurden alle Arbeiten von den Eltern unterschrieben, sie können also wenigstens nicht sagen, sie hätten von den Noten nichts gewusst.
Viele Grüße
tanteerna |
| Paper-Trail | | von: rhauda
erstellt: 10.02.2009 22:09:41 |
Ihr solltet sofort nachprüfen, ob Gesprächsprotokolle und Notizen zu den Beratungsgesprächen abgeheftet wurden, gegebenenfalls die Daten nachforschen und dann nacharbeiten.
Wichtig ist, dass Ihr nachweisen könnt, dass ausreichend Informationen und Beratung stattgefunden haben.
Besonders, wo die Hilfe und Unterstützung abgelehnt wurden oder Ratschläge und Vorschläge nicht befolgt wurden, muss das verschriftlicht (schreckliches Wort) werden.
Außerdem solltet ihr darlegen, welche individuellen Hilfen und welche Individuelle Förderung das Kind bekommen hat.
So viel Papier wie mögich! Alle Arbeiten des Kindes sammeln und katalogisieren! Die Fachkonferenzbeschlüsse zur Bewertung und zur Notengebung sammeln und auf Rechtswirksamkeit und Schulgesetz hin abklopfen!
Einzelne Beoabachtungsbögen für diesen (bei z.B. Gruppenarbeit) sammeln!
Zeugniskonferenzprotokolle nachprüfen, ob dort schon etwas gesagt wurde oder ob es Bemerkungen auf dem Zeugnis gab.
Normalerweise würde ich immer die Hinzuziehung von Schulsozialarbeitern erwägen, in deinem Fall handelt es sich aber wohl um Leute, die nicht zu überzeugen sind. |
| Emotionen raus, | | von: hugo11
erstellt: 12.02.2009 10:07:10 |
Sachlichkeit rein. Ich würde die Dokumente, die angefordert werden, ordnungsgemäß liefern und nicht stundenlag Berichte verfassen. Nicht mehr und nicht weniger. Die Eltern führen keinen Prozeß gegen die Lehrer, sondern gegen die Schule bzw. gegen die Schulempfehlung. Der Lehrer ist ein Zeuge,der gehört wird. Sollte das Kind dann doch die Schulempfehlung bekommen, habt ihr das nicht zu verantworten.
Wobei ich sagen muss, dass die Schulempfehlung in manchen Bundesländern bindend für die weiterführenden Schulen ist, ist meiner Meinung nach falsch. Ich habe im Bekanntenkreis mehrere Kinder, die die Aufnahme aufs Gymnasium oder Realschule nur durch den Test geschafft haben. Das Jahr vor dem Übertritt und die Prüfung waren für die Kinder der reine Horror. Man fragt sich schon, ob das Kindern in der 4. Klasse zugemutet werden muss.
Interessanterweise hat keines der Kinder Probleme auf den weiterführenden Schulen, obwohl sie von der Grundschule die Empfehlung nicht erhalten hatten. Das Kind, was auf der Realschule gelandet ist, ist dort so gut, dass jeder fragt, warum es nicht auf dem Gymnasium ist. Das Kind war in der Grundschule in einer sehr leistungsstarken Klasse und da nicht 100% die Empfehlung fürs Gymnasium bekommen können, müssen auch da die Schwächsten durchs Raster fallen.
Ständige Einser-Schnitte in den Test kann eine Lehrerin nicht verantworten. Dies musste ich leider selber feststellen. Wenn ich Aussagen von Lehrern höre, dass sie Angst haben, weil der Schnitt zu gut ist, stellen sich mir die Nackenhaare auf. Die Lehrer, die Schnitte von 4,3 mit ihren Klassenarbeiten produzieren, haben anscheinend keine Probleme. |
| Ein kleiner Erfahrungsbericht | | von: rfalio
erstellt: 12.02.2009 16:14:34 |
Unser Chef ist ein großer Statistiker.
In diesem Fall Gott sei Dank.
Bundesland Bayern
Schulart Realschule
Übertrittsmodus siehe
http://www.realschule.bayern.de/eltern/pruefungen/probeunterricht/aufnahme_check/auswahl/index.php
Statistik über mehrere Jahre:
Problemlos sind in der Regel Kinder, die mit Realschulempfehlung oder bestandenem Probeunterricht an die Schule kommen.
Probleme haben meist Kinder, die bedingt geeignet sind und auf Grund des Elternwillens die RS besuchen.
rfalio |
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