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Forum: "Schullaufbahnempfehlung in Rheinland-Pfalz"
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| Schullaufbahnempfehlung in Rheinland-Pfalz | | von: leaha
erstellt: 13.01.2011 15:31:14 |
Hallo,
ich hoffe, jemand kann mir bei dieser Frage helfen:
Ich habe dieses Schuljahr eine vierte Klasse in Rheinland-Pfalz übernommen und muss jetzt zum Halbjahr die Schullaufbahnempfehlungen abgeben.
Ich habe einen Schüler, den ich eigentlich für die IGS oder Realschule empfehlen würde. Er hat zwar schriftlich fast alle Leistungen im Grunde gut, zeigt jedoch im mündlichen Bereich kaum Mitarbeit oder Interesse. Er stört zwar nicht, aber wirkt fast immer abwesend. Nach Rücksprache mit Kolleginnen habe ich mich dann eigentlich für die Realschulempfehlung entschieden. Jetzt hatte ich heute ein langes Gespräch mit der Mutter. Sie möchte ihren Sohn gerne aufs Gymnasium schicken. Das ist ja auch ihr gutes Recht, bei uns in Rlp sind die Empfehlungen ja nicht bindend. Als alleinerziehende Mutter ist sie aber auf einen Schulstandort in der Nähe ihres Arbeitsplatzes angewiesen, für den der Sohn eigentlich nicht im Einzugsgebiet ist. So ist es sowieso schon schwer, einen Platz an einem Gymnasium zu bekommen und erst recht, wenn keine entsprechende Empfehlung vorliegt.
Jetzt ist die Frage, ob ich den Sohn für das Gymnasium empfehlen sollte, damit die Mutter tatsächlich die Wahl hat und die Entscheidung fällen kann und nicht wegen ihrer persönlichen Situation in ihrer Entscheidung schon so eingschränkt ist.
Eigentlich habe ich zuerst gesagt, dass ich das nicht machen kann, denn die Empfehlungen sollen ja auf schulischen Leistungen und Arbeitsverhalten basieren. Jetzt denke ich aber, dass sie vielleicht recht hat und ich ja nichts zu verlieren habe, sie aber dann das tun kann, was sie für das Beste für ihren Sohn hält. Ist es nicht unmenschlich, wenn ich dann sage, das ist ja ihr Problem?
Aaah, das ich mich aber auch so schnell verunsichern lasse. Was würdet ihr tun?
Leaha |
| . | | von: palim
erstellt: 13.01.2011 17:04:57 |
Diese Empfehlungen treiben schon häufiger besondere Blüten.
Bei uns werden jetzt zum Halbjahr nur Trends gegeben, die eigentliche Empfehlung, mit der man sich bewerben muss, folgt erst im Sommer. Somit hat man vorab eine Prognose und dann ein halbes Jahr - naja ein paar Monate - an den Noten, Arbeitsverhalten etc. noch etwas zu verändern.
In unserer Schule war ein Vater, der sich ebenfalls um die Empfehlung Sorgen macht, und legte einen Behindertenausweis vor. Das eine Thema war, dass die Sportnote ausgesetzt werden sollte, das konnten wir nachvollziehen.
Im gleichen Gespräch ging es dann aber auch darum, dass das Kind eine schlechtere Rechtschreibung habe, weil es sich auf Grund der Behinderung nicht konzentrieren könne. Dies war aber bisher gar nicht aufgefallen oder angemerkt worden. Nun, vor Toreschluss, möchte er gerne für sein Kind einen Nachteilsausgleich, damit ggf. die Deutschnote auch noch ein bisschen besser ausfällt.
Und das auch hier, obwohl die Empfehlung gar nicht bindend ist und die Eltern ohnehin die Schule wählen können, die ihnen gefällt.
Letztlich reden wir den Eltern doch aber nicht nach dem Mund, sondern entscheiden auf Grundlage der Leistungen, welche Schule das Kind schaffen kann.
Palim |
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