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Forum: "Eltern halten sich für weisungsbefugt!"
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| Eltern halten sich für weisungsbefugt! | | von: bger
erstellt: 23.02.2011 20:46:37 |
Also, langsam habe ich genug von Eltern, die meinen, uns sagen zu können, wie wir unseren Job zu verrichten haben. Das wird ja immer schlimmer!
Der eine will mir vorschreiben, wo sein Kind bei mir sitzen soll.
Der nächste meint, sich soll mich als KL gefälligst darum kümmern, dass ihr Sohn nicht gehänselt wird.
Außerdem wird eine bestimmte (positive, aber unverdiente) Bemerkung auf dem Zeugnis verlangt.
Dann wird das falsche Heft gekauft und mir gesagt, das Kind solle das jetzt nehmen.
Gestern monierte die Mathe-Kollegin bei einem Schüler den falschen, weil programmierbaren, TR. Er solle sich vor der Klassenarbeit einen neuen besorgen, weil seiner bei uns nicht zugelassen ist. Sofort machten die Eltern einen Riesenaufstand und schrieben der Kollegin, sie würden darauf bestehen, dass er ihn benutzen kann.
Vielleicht sollte ich im Umkehrschluss den Eltern sagen, an welchem Tisch ihre Kinder ihre Hausaufgaben machen sollen??? |
| Da hilft nur eins: | | von: janne60
erstellt: 24.02.2011 16:07:36 |
Am Lotus-Effekt arbeiten, damit sowas an euch einfach abperlt
Einer Mutter, die auch ewig an der Sitzordnung rummeckerte, entgegnete ich einst: O.k., kommen Sie morgen früh vorbei, Sie dürfen selbst bestimmen, wo Ihr Sohn sitzen soll. Ich gebe Ihnen lediglich einige Hinweise, wo er nicht sitzen DARF (nicht hinten, nicht neben xy, nicht allein, nicht seitlich, nicht vor yz, nicht hinter zx), aber ansonsten ist es mir echt egal.
Auf die Mutter warte ich heute noch
Ansonsten halte ich es wie rhauda: An unserer Schule wird nach unseren Regeln gearbeitet und wem das nicht passt, der möge sich eine andere Schule suchen. |
| In NRW | | von: bger
erstellt: 24.02.2011 22:23:57 |
muss man im aktuellen Schulgesetz so etwas leider suchen. Nur: " Die Schule achtet das Erziehungsrecht der Eltern. Schule und Eltern wirken bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele partnerschaftlich zusammen." (§ 2) Ziemlich mager: " Die Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind bei der Schule an und ab. Sie sind dafür verantwortlich, dass es am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt, und statten es angemessen aus." (§ 41) sowie Eltern wirken im Rahmen dieses Gesetzes an der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit. Sie sorgen dafür, dass ihr Kind seine schulischen Pflichten erfüllt." ($ 42)
Da sind die Bayern deutlicher! |
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