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Forum: ""Das ist nicht machbar" – "Doch!" - Mutter vs. Schulleiter"

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"Das ist nicht machbar" – "Doch!" - Mutter vs. Schulleiterneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.09.2012 12:22:18 geändert: 01.09.2012 13:30:13

"Das ist nicht machbar" – "Doch!"

Eltern nörgeln. Lehrer nerven. Und jeder weiß besser, wie Schule funktionieren sollte. Ein Streitgespräch zwischen einer Mutter und einem Schulleiter.

http://www.zeit.de/2012/35/C-Streitgespraech-Kraus-Zacharias


ewig gleiche Leierneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.09.2012 13:41:41

Kraus spricht aus gymnasialer Sicht,
Zacharias hat die Grundschule noch nicht verdaut; beide reden aneinader voerbei.

Bezüglich der Erziehung wird gestritten, wer Ross und wer Reiter ist. Die weitverbreitete Ansich, Schule sei ein Dienstleistungsbetrieb schwingt mit.

Bei der Exekution der Lehrpläne bin ich einzig den Vorgaben meines Dienstherren verpflichtet, allerdings kann ich bei der Erziehung von 30 SuS nicht die individuellen Vorgaben von mindestens 60 Erwachsenen nachkommen.
Die in Schule zu erbringenden erzieherischen Maßnahmen können sich lediglich an allgemein akzeptierten gesellschaftlichen Grundnormen ausrichten. Und diese Normen haben alle anzuerkennen und nicht jeder für sein Kind persönliche Ausnahmen einzufordern..


Erziehungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: pb82 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.09.2012 19:36:35

Schule hat keinen Erziehungsauftrag, Schule hat einen Bildungsauftrag. Sonst nichts.
Zitat: Artikel 6 des Grundgesetzes ernst nehmen: »Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.« Zitat Ende
Das mit der anzuerkennendan Plicht der in der Schule propagierter Normen ist mir zu pauschel. Normen ist schon das falsche wort, Tugenden sind gemeint. Mann kann Menschen nicht normieren


OK,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.09.2012 19:45:18 geändert: 10.09.2012 20:30:17

Schule hat keinen Erziehungsauftrag

Sven schlägt Kevin, weil er es nicht besser weiß - und ich mache ihm nicht klar, dass sich so etwas nicht gehört?? Da warte ich einfach, bis die Eltern es tun.


Svenja tobt und schreit im Klassenraum während des Unterrichts - und ich sage ihr nicht, dass man während der Gruppenarbeit leise zusammenarbeitet? Haben ja die Eltern schon getan.


Nick drängelt sich in der Schlange beim Pausenverkauf vor unter Einsatz von Ellenbogen - und ich lasse ihn, er wird ja sein Ziel schon erreichen - und die Eltern haben ihn ja schon zu Geduld und Respekt erzogen.


Ich verteile Dominokarten, und Knut schnappt sich, was er kriegen kann, andere gehen leer aus. Ich lache drüber und lasse ihn, sollen die anderen doch sehen, wo sie bleiben, die Eltern werden ihn schon erziehen.


Hach, wie schön einfach kann das Leben sein, da hab ich ja kaum noch was zu tun.

Ach ja: Mann kann Menschen nicht normieren

Frau schon ???

Hier ein paar Zitate, willkürlich aus dieser Seite rausgepickt:
http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2003/2003_12_04-Elternhaus-Schule.pdf

S. 16
Brandenburg
Rechtliche Grundlage
Gemäß Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes und Art. 27 Abs. 2 der Verfassung des Landes
Brandenburg sind die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und
die ihnen obliegende Pflicht. Über die Handlung der Eltern wacht die staatliche Gemeinschaft.
Die Schulen werden somit nicht im Auftrag der Eltern tätig´, sondern sie nehmen einen
eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag wahr.


S. 21
So sind beispielsweise im Rahmenplan zum Aufgabengebiet
Sozial- und Rechtserziehung für die Erziehungsarbeit der Schulen verbindliche
Inhalte und Anforderungen festgelegt und die erforderliche Zusammenarbeit mit dem Elternhaus hervorgehoben. Die Bildungspläne stehen auch den Eltern zur Verfügung und tragen zur Transparenz über Aufgaben, Ziele und Anforderungen bei. Sie ermöglichen den Eltern die Begleitung der schulischen Bildungs- und Erziehungsprozesse und zeigen Möglichkeiten der Mitwirkung auf.



Oder auch:

Der Bildungs- und Erziehungsauftrag aller Hamburger Schulen ergibt sich aus den §§ 1–3 und
§ 12 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG).


kann ich so nicht stehenlassenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: monn Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.09.2012 20:14:17

Mindestens in Bremen hat Schule einen Erziehungsauftrag.
z.B. §3 Schulgesetz
(1) Der Auftrag der Schule wird bestimmt durch den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Landesverfassung, ergänzt durch die sich wandelnden gesellschaftlichen Anforderungen an die Schule.

Ich nehme einfach mal an, auch in den anderen Landesschulgesetzen steht ähnliches drin.


Erziehungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: pb82 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.09.2012 20:18:35

Schule hat keinen Erziehungsauftrag, Schule hat einen Bildungsauftrag. Sonst nichts.
Zitat: Artikel 6 des Grundgesetzes ernst nehmen: »Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.« Zitat Ende
Das mit der anzuerkennendan Plicht der in der Schule propagierter Normen ist mir zu pauschel. Normen ist schon das falsche wort, Tugenden sind gemeint. Mann kann Menschen nicht normieren


Auchneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.09.2012 20:23:17

wenn du deinen Beitrag zweimal reinsetzt, wird er nicht besser.


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von: pb82 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.09.2012 20:29:24

Mir ist klar, dass Bildung und erziehung schwer zu trennen sind. Dennoch, das Grundgesetz steht über dem Schulgesetz.Es macht auch keinen Sinn immer nur die Negativbeispiele anzuführen um das vermeintliche erziehungsrecht der Schulen zu vertreten.
Ich wüßte auch gern nach wessen Regel in
der Schule erzogen werden soll, nach Petersens, Müllers , Hendicksons...Vorstellung. Nirgends stehen die genauen erzieherischen Bereiche der Schule definiert, weil es diese nicht gibt. Als Elternteil definiere ich sie in meinem Sinne im Rahmen der Gesetze. Das muß nicht zwangsläufig mit den Vorstellungen der Schule harmonieren. Wir sehen allein in diesem Forum wie unterschiedlich Erziehung und die anzustrebenden Inhalte aussehen können. Allein aus diesem Grunde kann das mit den Vorstellungen der Eltern schwerlich korrospondieren.


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.09.2012 20:34:36

deswegen soll Schule die Erziehung gleich ganz bleiben lassen ??? Interessant


bleiben lassenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: pb82 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.09.2012 20:47:09

Ich kann nur sagen, finger weg von meinen Kindern.
Ich gehöre sicher nicht zu den Heli-Eltern.
Es bleibt ein Wiederspruch zwischen dem Grundgesetz und den Schulgesetzen. Diese sind je nach Bundesland unterschiedlich. Ergo auch die Erziehung. Dass kann wohl nicht stimmen.
Da die Schule faktisch keinen Erziehungsauftrag hat, kann sie die erziehung auch nicht bleiben lassen.
Das Grundgesetz regelt es, nicht das Schulgesetz.
ich habe nicht erfahren, das letzteres mit den eltern abgestimmt wurde. Ziehe ich in ein anderes Bundesland unterliegt mein Kind plötzlich anderen Erziehungskriterien. Das Grundgesetz ist überall gleich.
Im Nds.Schulgesetz steht auch: " Eltern und Schule verstehen sich gemeinhin als Partner" Wie kommen die nur auf solch eine Idee? Ist das mit mir, mir Dir , mit unseren Eltern jemals besprochen worden.
Du kannst vielleicht erkennen, dass es so einfach nicht ist.


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