Im Hausaufgabenerlass NRW
[url]www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Erlasse/12-
31Nr1.pdf[/url] heißt es, dass an Tagen mit
Nachmittagsunterricht keine Hausaufgaben für den folgenden
Tag geben kann. Jetzt ist das nicht näher erklärt. Bei uns
ist strittig, ab wann man von Nachmittagsunterricht
spricht. Ist das wörtlich zu nehmen, also "nach dem
Mittagessen"? Dann dürften Klassen, die noch die 8. Stunde
Unterricht haben (in der 7. Std. haben sie Mittagspause)
keine Hausaufgaben für den nächsten Tag bekommen. Steht
irgendwo näher definiert, ab welcher Stunde das gilt?