|
Forum: "Sozialbetrug?"
Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.
|
| Sozialbetrug? | | von: bger
erstellt: 23.09.2010 22:06:47 |
Ich verstehe mich nicht als Erfüllungsgehilfen der
Ordnungsbehörden, aber in meiner Klasse gibt es einen
Fall, der für mich nach Betrug riecht, und ich weiß
nicht so recht, wie ich damit umgehen soll. Eine
Schülerin bekommt alle Bücher von der Schule, weil ihre
Mutter HartzIV bezieht. Als wir am Anfang des
Schuljahres den üblichen Datenabgleich machten, teilte
sie mir mit, dass sie zwar noch bei ihrer Mutter
gemeldet sei, aber im Moment bei ihrem Vater lebe,
dessen Nummer sie mir mitteilte. So weit, so gut. Aber
bei einer anderen Gelegenheit erzählte sie mir, ihr
Vater sei Lehrer. Im weiteren Gespräch stellte sich
heraus, dass wohl eigentlich die Mutter das Sorgerecht
hat, sie aber nicht mit ihr zurechtkommt, sodass sie zum
Vater gezogen ist.
Das Kind bekommt also Sozialleistungen, weil die
sorgeberechtigte Mutter HartzIV bezieht, lebt aber beim
erwerbstätigen Vater. So ganz koscher ist das nicht,
oder? Wobei ich als neue KL die ganze
Hintergrundgeschichte n.icht kenne, ich weiß wohl, dass
das Mädchen im letzten Schuljahr wegen psychischer
Probleme (Ritzen) längere Zeit in einer Klinik war.
Stillschweigen bewahren oder den SL informieren? |
| @wulpius | | von: rhauda
erstellt: 24.09.2010 17:54:51 geändert: 24.09.2010 17:55:30 |
Natürlich ist es erst einmal so, dass man die Situation gar nicht kennt und durchaus alles seine Richtigkeit haben kann. Natürlich ist man auch nicht in erster Linie Polizist.
Das kann man doch durchaus in einem Gespräch klären und zumindest das Signal geben, dass man sich über die Situation Gedanken macht und dass man als Schule da ein Auge drauf hat.
Das Motto "Leben und Leben lassen" finde ich allerdings in diesem Zusammenhang völlig daneben.
Sozialbetrug ist eine Straftat und kein Kavaliersdelikt.
Als Beamte sind wir sogar verpflichtet, Straftaten, die uns in ausübung unseres Dienstes zur Kenntnis kommen, anzuzeigen.
Als Bürger finde ich ebenfalls, dass wir uns nicht aussuchen dürfen, wann wir wegschauen und wann wir einschreiten.
Wo ist denn da die Grenze? Wenn wir jemanden sehen, der ein Handy klaut? Oder melden wir es erst, wenn wir sehen, dass jemand uns Bekanntes ein Auto klaut? (Diese Beispiele sind überhauptnicht abwegig. Zehn Monate hartz4 können durchaus den Wert eines Gebrauchtwagens haben.)
Wenn jemand einen anderen zusammen schlägt und wir der Meinung sind, das fällt auch unter "leben und leben lassen"? |
Beitrag (nur Mitglieder) |
|
|