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Forum: "Attestpflicht bei oft fehlenden Schülern"

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Attestpflicht bei oft fehlenden Schülernneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: harrywepper Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.02.2020 10:06:12

Liebes Forum,

ich habe sehr viele Schüler in meiner Klasse, die immer wieder einmal fehlen. 

Hier würde ich gern eine Attestpflicht veranlassen.

Meine Frage ist die:

An meiner alten Schule bin ich in so einem Fall zum Chef gegangen. Der hat mir ein vorformuliertes Schreiben gegeben, das ich mit den entsprechenen Terminen versehen hab und fertig. Er hat es unterschrieben, weggeschickt und fertig. 

An meiner neuen Schule besteht die AL darauf, dass das durch die Zeugniskonferenz geht. Da sollen alle K's abstimmen. Sehr aufwändig!

Was ist denn nun richtig? Muss man eine Z'konferenz deswegen anberaumen?

Danke für eine kurze Nachricht! 

Liebe Grüße

 



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von: kathrin74 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.02.2020 18:59:48

IdR machen wir das während der Zeugniskonferenz. Da wird gefragt: Attestpflicht? Ja. Dann gibt es das Schreiben zum Zeugnis dazu.

 

Ansonsten wird das vom AL angeordnet.



Eine Attestpflichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.02.2020 19:44:05

muss die SL veranlassen und darf das auch nur in besonderen und begründeten Fällen. Was ich nicht verstehe, ist der Zeitraum der Zeugniskonferenzen. So eine Attestpflicht kann doch im Laufe des Schuljahres entstehen, da warte ich ja nicht bis zum Ende des Halbjahres. Bei uns gibt es auch noch die Schulverweigerungsstelle des Landkreises, und wir sind gehalten, ab dem 5. unentschuldigten Fehltag dort Bescheid zu geben. Die kümmern sich dann um die säumigen Kinder bzw. deren Eltern. Danach gibt es noch ein 3-stufiges Schriftverfahren (quasi 1. Mahnung, 2. Mahnung, danach Anschiss beim Ordnungsamt, die ihrerseits die Familien mit einem Bußgeld belegen.)

 



Schulgesetzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sandy03 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.02.2020 20:39:29 geändert: 02.03.2020 14:46:11

In NRW gibt es hinsichtlich einer Attestpflicht laut § 43 diesen Absatz:

 

(2) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.

 
Es reicht generell nicht mehr aus, wenn ein Schüler einmal unentschuldigt fehlt. Fehlt ein Schüler aber zufälligerweise immer montags in den beiden ersten Stunden und freitags in den beiden letzten Stunden oder bei Klassenarbeiten, werden Fehlzeiten also regelmäßiger oder auffälliger, wird bei uns (HS) zunächst ein Gespräch mit dem Schüler und seinen Erziehungsberechten geführt, in dem auf mögliche Folgen (Attestpflicht, Leistungsbewertung bei unentschuldigtem Fehlen, Verweis auf schulärztliches Attest) hingewiesen wird. Das alles läuft ausgehend von der Klassenleitung über die Schulleitung und geht dann bei weiteren Fehltstunden entsprechend der o.g. Folgen weiter. 

 



Attestpflicht in der Zeugniskonferenzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.02.2020 22:26:35

zu beschließen stelle ich mir nicht besonders praktikabel vor. Fehlen bei uns Schüler immer wieder oder auffällig zu bestimmten Terminen, kann der Klassenlehrer Attestpflicht verhängen. Das ist vom Verfahren also recht unbürokrtisch bzw. unkompliziert.

LG  

Hesse



.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kathrin74 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.03.2020 13:45:31

das ist während der Zeugniskonferenz eine Sache von unter einer Minute.

Blick auf die Fehlstunden: hoch? erklärbar? nein. Attestpflicht? ja.

Es wird bei uns erst am Ende einer Klasse über die Zeugniskonferenz abgestimmt, nicht bei jedem Schüler.



Für die...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mordent Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.03.2020 14:28:17 geändert: 03.03.2020 18:30:50

... Auferlegung einer Attestpflicht wird bei uns (Gym, BaWü) eine Klassenkonferenz (nicht in Funkton einer Zeugniskonferenz) anberaumt, die auch mal nur eben in der großen Pause tagt. Wird dort die Attestpflicht mehrheitlich beschlossen, geht das entsprechende Schreiben durch den KL mit Unterschrift auch der SL an die Eltern raus.

Wenn sich das Ganze in Zeitnähe der Halbjahreskonferenz ergibt, wird natürlich auch diese dazu genutzt.



Ich verstehe den Zusammenhang zwischen Fehlzeiten und Zeugniskonferenz nicht.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.03.2020 17:02:55 geändert: 03.03.2020 17:04:55

Wenn ein Kind ab Schuljahresbeginn auffallend häufig immer wieder fehlt, sollte doch der für NRW vorgegebene Weg (siehe oben) zeitnah beschritten werden. Welchen Sinn ergibt es, dann bis zu den Zeugniskonferenzen zu warten?

Der §43 für NRW ist doch eindeutig. Dort geht das Procedere von der Klassenleitung über die Schulleitung. Von einer Konferenz ist nirgends die Rede. 



Jede...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mordent Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.03.2020 18:32:51

Zeugniskonferenz ist auch eine Klassenkonferenz... Aber nicht jede Klassenkonferenz ist auch eine Zeugniskonferenz... Der Teufel steckt im Detail.



Im Schulgesetz von NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.03.2020 22:39:55

heißt es doch lediglich "kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen". Das Procedere wird nicht vorgegeben. An meiner Schule wurden im Laufe der Jahre  diverse Vorgehensweisen ausprobiert. Generell geht das über die Klassenkonferenz, aber wenn es nur um auffällig oft verpasste Klassenarbeiten geht, kann ich als Fachlehrer für diesem Fall zukünftig ein Attest verlangen. 



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