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Forum: "Müssen Lehrer Pfarrer vertreten?"
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| Vertretung | | von: missmarpel93
erstellt: 26.09.2009 06:15:21 |
Die Frage, die vorngestellt werden muss, ist, ist Religion in eurem Bundesland Betandteil des Lehrplans oder ein freiwilliges Angebot der Schule?
Wenn es ein Angebot ist, dann muss nicht vertreten werden, der Anbieter (Kirche) lässt die Stunden entfallen oder sorgt selbst für Ersatz.
Es wird aber wie in den meisten Bundesländern sein und Religion gehört zum Pflichtkanon. In dem Moment ist es eine schulische Veranstaltung, egal wer die Leistung erbringt. Der Kirchenmitarbeiter wird in staatlichem Auftrag aktiv und ist somit in NRW "Lehrpersonal". Wenn ein Lehrer ausfällt, hat die Schulleitung dafür Sorge zu tragen, dass eine Vertretung organisiert wird. Liegt der Reli-Unterricht in einer Randstunde, kann er auch ohne Vertretung entfallen. Die SuS haben einen späteren Schulanfang oder früher Schluss. Lässt sich dies nicht machen (Busse, Betreuungspflicht etc.), muss eine Betreuung vorgenommen werden.
In Hinblick auf die Eingangsfrage muss festgehalten werden, dass die SL eine Vertretung anordnen kann, Du aber keinen Religionsunterricht abhalten darfst, da Du wahrscheinlich weder "missio" noch "vocatio" hast. Ergo musst Du, wenn Vertretung angesetzt ist, die SuS "unterrichten". Entweder Fachunterricht aus deinem Fächerangebot oder Du betreust die SuS. In letzterem Fall werden sie nur beaufsichtigt, können also Hausaufgaben machen, ruhig spielen, lesen oder was ihnen gerade einfällt.
Es gibt rechtlich den Unterschied zwischen Vertretungsunterricht und Betreuung.
Bei uns an der Schule wird ohnehin parallel zu den Reli-Stunden eine Religionsaufsicht eingesetzt, da die Muslime ja nicht teilnehmen und deshalb in einer Betreuungsgruppe zusammen gefasst sind. In dem Fall kriegt der Lehrer, der die Reli-Aufsicht macht, die ganze Gruppe und muss darum kämpfen, dass er die Stunde komplett zu 100% angerechnet bekommt. Die normale Reli-Aufsicht hat nämlich nur den Faktor 0,5, wird also nur zu 50% angerechnet. |
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