|
Forum: "Bundesländer planen Schultrojaner"
Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.
|
| Bundesländer planen Schultrojaner | | von: bakunix
erstellt: 31.10.2011 18:15:27 geändert: 31.10.2011 18:20:34 |
Alle 16 Bundesländer haben mit den Schulbuchverlagen einen Rahmenvertrag abgeschlossen, der es ihnen ab dem kommenden Frühjahr erlauben soll, die in der Schule stehenden Rechner mit Trojanern zu durchsuchen. Festgestellt werden soll, ob Schulen, sprich Lehrer, gegen das Urheberrecht verstoßen und ungerechtfertigte Kopien auf dem Computer abgespeichert haben. Schulen sollen Ansprechpartner nennen und die Bundesländer sollen sich verpflichten “bei Bekanntwerden von Verstößen gegen die in diesem Gesamtvertrag festgelegten Vorgaben für das Vervielfältigen von urheberrechtlich geschützten Werken gegen die betreffenden staatlichen Schulleiter und Lehrkräfte disziplinarische Maßnahmen einzuleiten.”
Zitat aus dem Vertrag Bundesländer-Schulbuchverlage:
§6 Absatz 4
"Die Verlage stellen den Schulaufwandsträgern sowie den kommunalen und privaten Schulträgern auf eigene Kosten eine Plagiatssoftware zur Verfügung, mit welcher digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen identifiziert werden können. Die Länder wirken – die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software vorausgesetzt – darauf hin, dass jährlich mindestens 1 % der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lässt. Der Modus der Auswahl der Schulen erfolgt – aufgeschlüsselt nach Ländern und Schularten – in Absprache mit den Verlagen auf Basis eines anerkannten statistischen Verfahrens. Die Überprüfungen erfolgen ab Bereitstellung der Software, frühestens jedoch im 2. Schulhalbjahr 2011/2012."
Quelle:
http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/vereinbarungen/Gesamtvertrag_Schule___53_UrhG.pdf |
| Ein Rechtsexperte zum Thema | | von: bakunix
erstellt: 31.10.2011 20:31:56 |
Thomas Stadler, Fachanwalt IT-Recht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, meint zu dem ganzen Vorgang u.a.:
"Ob der Staat Lehrer und Schüler überhaupt zum Schutz der wirtschaftlichen Interessen von Privatunternehmern überwachen und ausspionieren darf, ist m.E. ganz generell zu hinterfragen. Denn eine gesetzliche Grundlage für diesen Grundrechtseingriff ist nicht ersichtlich.
Ganz unabhängig davon, dass Lehrer und Schulleiter damit gezwungen werden, sich durch das unübersichtliche Dickicht des deutschen Urheberrechts zu schlagen und dabei auch noch ein persönliches Haftungsrisiko in Kauf nehmen müssen.
Der ganze Vorgang zeigt sehr schön, wie wenig bildungsfreundlich unser Urheberrecht immer noch ist. Der Gesetzgeber hat das Urheberrecht in den letzten Jahren in verschiedenen Bereichen vielmehr immer wieder zugunsten der Rechteinhaber und zu Lasten der Allgemeinheit verändert. Und das geht gerade auch auf Kosten von Unterricht und Bildung, deren Bedeutung ansonsten in allen politischen Sonntagsreden gerne betont wird."
Quelle:
http://www.internet-law.de/2011/10/plagiatssoftware-von-verlagen-auf-schulrechnern.html |
Beitrag (nur Mitglieder) |
|
|