Wenn kollegiale Gespräche und Hinweise nichts bringen, ist die Schulleitung zum Handeln aufgerufen, wie klexel schon geschrieben hat.
Die Schulleitung hat nach dem Schulgesetz dafür zu sorgen, dass Schule und Unterricht entsprechend den Rechtsvorschriften, den Anordnungen der Schulbehörde und den Konferenzbeschlüssen realisiert werden. Sollte ein Kollege also die Konferenzbeschlüsse ignorieren, muss er von der Schulleitung in einem Personalgespräch darauf hingewiesen werden, dieses Fehlverhalten abzustellen. Sollte trotz wiederholtem Gespräch - vielleicht auch unter Einschaltung des Schulpersonalrats, denn es handelt sich um ein höchst unkollegiales Verhalten - keine Verhaltensänderung eintreten, müsste die Schulleitung die Schulaufsicht einschalten, weil möglicherweise ein Dienstvergehen vorliegt.
Wenn ein Lehrer sich nicht an Konferenzbeschlüsse hält, ist das meiner Meinung nach ein höchst unkollegiales Verhalten. Kennen wir das nicht alle, dass SuS immer wieder sagen: „Bei Herrn X dürfen wir das aber ...!“ Damit macht er allen anderen das Leben schwer.