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Forum: "Vollzeit Stundenberechnung und Mittagspausenaufsicht"

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Vollzeit Stundenberechnung und Mittagspausenaufsichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: niciinwi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.08.2017 17:08:57

Hallo, 

ich habe gerade eine Vertretungsstelle in Vollzeit (25,5 Std.) angenommen. Jetzt haben wir die Stundenpläne bekommen und ich wurde für 26 Std. eingeteilt. Die 26. Stunde ist allerdings eine Mittagspausenaufsicht in der 7. Stunde. Die Mittagspause dauert 45 min. - wie eine normale Schulstunde.
Außerdem wurden mir 3 Pausenaufsichten zugewiesen. Ich wollte mal in die Runde fragen, ob das so üblich ist. Bei meiner letzten Vertretungsstelle lief es nicht so ab und für mich sieht das so aus, als ob ich für mehr eingeteilt wurde als mein Vertrag vorschreibt. Da ich ja auch nur vertretungsweise ein paar Monate an der Schule bin, wird sich die Stundenzahl wohl nicht mehr später irgendwie ausgleichen können.
Sollte ich das jetzt einfach so hinnehmen, weil es üblich ist, oder sollte ich das noch einmal (bei der Schulleitung?) ansprechen?

Vielen Dank schon einmal im Voraus!



Bundeslandbezogenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.08.2017 17:15:15

Es kommt auf das Bundesland an, denn die Verträge und die Bezeichnungen "Vertretungslehrer" werden überall unterschiedlich gehandhabt.

An deiner Stelle würde ich mich bei der Gewerkschaft erkundigen.

Palim



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von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.08.2017 17:27:03 geändert: 29.08.2017 17:29:43

zumindest könntest du dir transparent machen lassen, wie die Einteilung zustande kommt. Bei uns werden z.B. die Wochenstunden zugrunde gelegt, um zu berechnen, wie viele Minuten Aufsicht ein Lehrer zu leisten hat, denn es ist ja völlig klar, dass eine Vollzeitkraft prozentual  mehr ableistet als z.B. jemand mit 15 Stunden.

Bei halben Stunden (0,5) geht es fast nur über eine AG, Betreuung o.Ä., die ein halbes Jahr gemacht wird und das andere halbe Jahr nicht, um insgesamt auf 0,5 zu kommen,( oder aber über 2 Jahre hinweg musst du ein Jahr 26 und ein Jahr 25 Stunden machen) . Frag einfach  nach, wie sie dir die halbe Stunde Mehrarbeit vergüten wollen. Es wird vermutlich seine Richtigkeit haben, aber erklären darf die SL es dir schon. Und dass du es an dieser Schule nicht mehr ausgleichen kannst, heißt ja nicht, dass du es insgesamt gesehen im Laufe des Schuljahres nicht ausgleichen kannst.

 



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von: niciinwi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.08.2017 17:40:01

Hallo, 

Danke schon einmal für die Antworten. Ich bin in NRW. Ich war letztes Jahr an einem Gymnasium Vertretungslehrerin und bin jetzt an einer Gesamtschule. Obwohl ich auch da die Oberstufe unterrichten soll, bekomme ich plötzlich 2 ganze Klassen weniger Gehalt und soll dann auch noch mehr arbeiten als mein Vertrag vorgibt. Irgendwie gehe ich schon jetzt mit einem schlechten Gefühl in die neue Stelle rein. Und eigentlich möchte ich das gar nicht. Die Kollegen an der neuen Schule sind mir nämlich sehr sympathisch.
Ich glaube, ich werde mich wirklich mal bei der Schulleitung erkundigen, wie das denn alles zustande kommt.


Nici



Pausenaufsichtenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: strandhaus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.08.2017 18:12:27

gehören dazu. Diese sind auch nicht mit Unterrichtsstunden zu verrechnen. Manchmal wird Betreung nur hälftig gewertet, das könnte in deinem BL so sein und dann ist die Stunde Mittagsbrtreuung/ Aufsicht erklärt. Die Aufsichtszeit und somit die Anzahl der Aufsichten ergibt sich aus der Gesamtzeit der -Aufsichten an der Schule und der individuellen Stundenzahl der Lehrkräfte. Ersteres schwankt von Schule zu Schule je nach Größe, Gebäude und Gelände. Zur Berechnung der Aufsichten habe ich eine Formel, die dies alles berücksichtigt. So hat an unserer Schule eine Vollzeitlehrkraft z. B.  90' Aufsicht pro Woche, an einer anderen Nachbarschule nur 65', da die Gelände unterschiedlich sind. Ob Vertrung oder nicht, spielt keine Rolle. Erkundige dich bei der SL oder beim PR, der sollte auch wissen, nach welchen Kriterien verteilt wird.



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von: niciinwi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.08.2017 20:57:18

Danke für die Erklärung. Ich glaube, wenn ich wüsste, dass die anderen Vollzeitlehrer ungefähr die gleiche Anzahl an Aufsichten hätten wie ich, wäre das auch OK für mich. 
Die 45 min. Mittagspausenaufsicht hatte ich zuerst nicht in meinem Stundenplan und dann wurde sie mir nachträglich zugeteilt. Das ist ärgerlich, weil ich an dem Tag bis zum Ende der 9. Stunden in der Schule bin und das eigentlich auch meine Mittagspause gewesen wäre. Naja jetzt wird es wohl ein sehr langer Tag...



Deputateneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.08.2017 21:33:14

In Nds. ist es so, dass Gymnasiallehrkräfte mehr Unterricht erteilen müssen, wenn sie an eine Grundschule/ Sek I-Schule versetzt werden, da hier das Deputat erheblich höher ist. Für eine Vollzeitstelle erteilen sie dann nicht 23,5 sondern bis zu 28 Std. Unterricht.

Warum allerdings die Einschätzung eine andere ist, würde mich auch interessieren, aber auch da gibt es von BL zu BL große Unterschiede.

Palim



Ichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rosagestreift Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.08.2017 21:45:31 geändert: 29.08.2017 21:48:04

habe mal gehört, dass bei uns in den Gemeinschaftsschulen die Mittagspausenaufsicht (45 min) wie eine halbe Schulstunde gewertet wir, d.h. durch die Mittagspause könntest du zu deiner 0,5 Schulstunde kommen.

Die Anzahl der Aufsichten hängt auch manchmal an den Gegebenheiten der Schule. Ich habe pro Woche 120 min Aufsicht, arbeite 90%. Gehört bei uns dazu, da kleine Schule und wenig Lehrer....



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