aus der Ferne schwierig zu sagen, weil die meisten Vorgehensweisen in den Schulgesetzen geregelt sind und daher von BL zu BL abweichen können. Die Erstmaßnahme muss jedenfalls sein, das Kind aus der Schule zu entfernen, d.h. es abholen zu lassen, wenn die Ordnung sonst nicht aufrecht erhalten werden kann. Bei uns regeln verschiedene Ordnungsmaßnahmen den weiteren Verbleib. Bei massiver Fremd- und Eigengefährdung kann ein Schulausschluss bis zu zwei Wochen erfolgen, die Schulaufsichtsbehörde kann noch viel weiter gehen. All das muss aber deine SL wissen, was sagt die denn dazu?
Beim Jugendamt kann man im Bedarfsfall eine Gefährdungsmeldung machen, d.h. man muss den Verdacht hegen, dass das Wohl des Kindes auf dem Spiel steht. Wenn man das schriftlich macht, ist das Amt verpflichtet, der Sache nachzugehen. Man könnte auch den Schulpsychologen einschalten, aber so wie du das schreibst, geht es wohl weniger darum, psychische Hilfen anzuschieben (die ohne Elternwille ohnehin vergebene Liebesmüh sind), als eher das Kind vom Schulbetrieb zu trennen. Bei uns gibt es dann noch die Möglichkeit der sofortigen Umschulung zur E-Schule, aber da müssen halt wieder bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Um sicher zu gehen, was ihr tun könnt, halte dich an die Schulleitung.
Und im Übrigen wünsche ich dir viel Kraft, ich weiß, wie solche Situationen am Nervenkostüm zerren können, wir haben momentan sehr ähnliche Verhältnisse.