Bist du verbeamtet oder angestellt (weil du von einem Vertrag sprichst)?
ALs Beamter bist du zu Überstunden verpflichtet; die müssen aber ab der 4. im Monat abgegolten werden durch Freizeitausgleich oder durch Bezahlung.
Als Angestellte müsste nach meiner Auffassung bereits ab der 1. Überstunde gezahlt werdenbzw. ausgeglichen werden.
Was nun die Verfügbarkeit betrifft: Ich würde der für die Vertretung zuständigen Person immer am Tag vorher Bescheid geben, wenn ich während dieser 2 Stunden einen Termin hätte (und wenn es nur Einkaufen wäre!).
Wenn dem nicht entsprochen wird, wäre das Bereitschaft und da könnte man streiten, ob diese Stunden nicht auf das Deputat anzurechnen sind.
Da aber die Vorschriften für Beamte und/oder Angestellte in jedem Bundesland anders sind, bleibt m.E. nur die Rückfrage beim Personalrat.
Viel Erfolg
rfalio