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Forum: "Freistunden - ständig verfügbar für Vertretungsstunden?"

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Freistunden - ständig verfügbar für Vertretungsstunden?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: katty1977 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.02.2024 18:46:29

Hallo,

 

mein neuer Stundenplan beschert mir am Dienstag in der 3. und 4. Freistunden. Ich arbeite Vollzeit - 25 Unterrichtsstunden. Diese Freistunden werden aber ständig Vertretungen verplant, obwohl diese Freistunden keine Anwesenheitspflicht verlangt, da mein Stundenplan schon entsprechend auf 25 Unterrichtsstunden ausgelegt ist. Nun bekomme ich oft spontan dienstags in der ersten oder zweiten Stunde Vertretungsstunden in diesen Freistunden, so dass ich seit Wochen regelmäßg die wöchentliche Arbeitszeit überschreite. Und mir reicht es - ist das überhaupt rechtens über diese Freistunden zu verfügen, die zu meiner freien Zeit gehören? Denn wenn ich präsent sein müsste, würde das zu der Arbeitszeit zählen und ich bekäme damit regelmäßig Überstunden.



.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kathrin74 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.02.2024 19:01:19

das ist bei uns der Normalzustand. Oder anders gesagt: das gehört zum Dienstgeschäft. 



in NRW...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cmburns Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.02.2024 19:39:47

Hallo,

also bei uns an der Schule (NRW) ist das so, dass wir in unseren Freistunden für Vertretungen zur Verfügung stehen. Wie anders sollte auch Vertretungsbedarf durch Krankheit abgedeckt werden?

Diese Stunden sind dann natürlich Überstunden, die auch bezahlt werden, wenn man mehr als 3 davon in einem Monat hat.

Allerdings haben wir bei uns an der Schule eine Regleung, dass wir Bereitschaften angeben - das sind Freistunden, in denen wir grundsätzlich zur Verfügung stehen. In den anderen Stunden können wir davon ausgehen, dass wir nur im absoluten Notfall zur Vertretung herangezogen werden.

 

Grüße, 

cmburns



Rechtens?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: katty1977 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.02.2024 19:46:34

Dann wären es aber keine Freistunden, sondern Verfügungsstunden. Und wenn ich im Vertrag 25 Unterrichtsstunden zu stehen habe, dürfen aus meiner Sicht nicht 2 Freistunden als Verfügungsstunden umgewandelt werden. Sonst müssen mir diese generell bezahlt werden,  wenn von mir Bereitschaft verlangt wird. Damit wären wir bein27 und eine Umwandlung des Vertrages notwendig,  wenn das auf Dauer gehandhabt wird. Ich bin angestellt,  nicht verbeamtet.



Ich weiß nichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.02.2024 21:03:39

ob das hier jemand so genau weiß. Es ist tatsächlich blöd, wenn ich mir in den 2 Freistunden nichts vornehmen kann. Ich halte das für schwierig. Natürlich gibt es in Schulen unterschiedliche Regelungen, wie immer einsatzbereit, nach Frage, Abhängen anderer Stunden usw. Ich glaube, da gibt es auch eine riesige Grauzone.

 

Ich würde mich mit dieser Problematik an den Personalrat wenden. Der kann dir da sicher eine velässliche Antwort geben.



Grundsatzfrage:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.02.2024 22:20:06

Bist du verbeamtet oder angestellt (weil du von einem Vertrag sprichst)?

ALs Beamter bist du zu Überstunden verpflichtet; die müssen aber ab der 4. im Monat abgegolten werden durch Freizeitausgleich oder durch Bezahlung.

Als Angestellte müsste nach meiner Auffassung bereits ab der 1. Überstunde gezahlt werdenbzw. ausgeglichen werden.

Was nun die Verfügbarkeit betrifft: Ich würde der für die Vertretung zuständigen Person immer am Tag vorher Bescheid geben, wenn ich während dieser 2 Stunden einen Termin hätte (und wenn es nur Einkaufen wäre!).

Wenn dem nicht entsprochen wird, wäre das Bereitschaft und da könnte man streiten, ob diese Stunden nicht auf das Deputat anzurechnen sind.

Da aber die Vorschriften für Beamte und/oder Angestellte in jedem Bundesland anders sind, bleibt m.E. nur die Rückfrage beim Personalrat.

Viel Erfolg

 

rfalio



Rechtslageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: docman Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.02.2024 10:14:32 geändert: 21.02.2024 10:19:34

Ich kann nur - wie schon rfalio - raten, den Personalrat zu kontaktieren, um eine Lösung zu finden.

Die  

Verwaltungsvorschriften zur Arbeitszeit der Lehrkräfte

geben  dir einige Informationen zur Rechtslage. 

Aus dienstlichen Gründen kann danach jede Lehrkraft zu Mehrarbeit herangezogen werden, das gilt sowohl für die beamteten als auch die angestellten Lehrkräfte. Die Mehrarbeit muss in einem Unterrichtsstundenkonto verbucht werden. Für jede zusätzlich geleistete Unterrichtsstunde gilt für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte aber eine Ausgleichspflicht, die in Abs, 10 geregelt ist und zwar Ausgleich durch Dienstbefreiung oder Stundenausgleich und durch Mehrarbeitsvergütung.



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