Bezüglich der Nachfragen: Es geht mir um die rechtliche Situation, die offiziellen Rechte und Pflichten von Schule und Eltern. Gemäß § 616 BGB dürfen Erziehungsberechtigte sofort den Arbeitsplatz verlassen, um ihr krankes Kind abzuholen. Für ein Kind, das sich nicht benimmt, gibt es meines Wissens so ein Gesetz nicht. Die Frage ist, ob und ab wann Eltern dazu verpflichtet werden können, ihr Kind wegen Fehlverhaltens abzuholen und was man als Schule machen soll/kann, wenn sie es nicht tun (weil z.B. der Arbeitgeber es nicht genehmigt).
Es geht mir nicht um den Fall, dass ein Kind Amok läuft oder sonst irgendwie eine ernste Gefahr darstellt (es geht wie gesagt um die Grundschule), sondern z.B. sich sträubend in der Ecke sitzt oder herumrennt und sich weigert, am Unterricht teilzunehmen. Oder auch z.B. ein anderes Kind gehauen hat, sich danach aber wieder beruhigt hat. Mit "regelmäßig" meinte ich, dass die sofortige Abholung nicht nur einmal im Notfall angeordnet wird, sondern wiederholt und routiniert als spontane Maßnahme Anwendung findet.