mal unseren "Personalfreak" gefragt, er ist im Bezirkspersonalrat und meinte, dass er sowas irgendwo hätte, wüsste aber nicht, ob man das auch im Internet finden könnte - also die Frage fand so zwischen Tür und Angel statt, daher die unkonkrete Auskunft. Also wenn Euer PR einfach mal eine oder zwei Etagen höher anfragt?
Die o.g. genannte Verordnung sollte, da vom Familienministerium, allgemein gültig sein, aber ich denke, auf Länderebene gibt sicher noch die eine oder andere Regelung (um möglichst kostenlos die Mehrarbeitskraft zu nutzen).
Falls Ihr also nichts findet, würde ich meinen Kollegen nochmal festnageln, um herauszufinden, od er tatsächlich die gesuchte Verordnung hat.
LG binimaja