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Forum: "Schulschwänzer sollen 50 Euro zahlen"

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Schulschwänzer sollen 50 Euro zahlenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: vectra Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.05.2006 15:18:26



Sehr interessant,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klamotte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.05.2006 15:45:44

was du da für uns aufgetan hast!!

Bei uns am Gym wird oftmals vorbeigeschaut und es gilt als Kavaliersdelikt.
Häufige Erfahrung in der Mittelstufe: Wenn's drauf ankommt, liegt auf einmal wundersamerweise eine schriftliche Entschuldigung von den Eltern vor.
Das ist alles so schwammig und durchweicht.
Ich hatte neulich einen Riesentrouble, weil sich ein Schüler aus meiner eigenen 10. Klasse nach der dritten Stunde als krank bei einem Fachlehrer abgemeldet hatte, sich aber bis zur 5. Stunde noch auf dem Schulgelände aufhielt.

Danke erstmal für die links - habe mir die Artikel ausgedruckt für das Thema "Textgebundene Erörterung"!
LG von klamotte


wieder sehr kontroverserneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: miro Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.05.2006 16:34:40

vorschlag... warum verlässt der schüler aus der 10.klasse den unterricht und ist dennoch auf dem schulgelände?!? die schriftlichen prüfungen sind gelaufen und nun kann man eh machen, was man will?!
wer kontrolliert, ob ein schüler dem unterricht unentschuldigt ferngeblieben ist!? diese regelung zieht doch, wenn sie je kommen sollte, einen ganzen schwanz an aufgaben, bürokratie, fragen nach sich...

aber die anderen meinungen interessieren mich schon!

miro


bin leicht irritiert...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dandan Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.05.2006 18:07:34

denn in Bayern gibt es Bußgeld sowohl für Eltern, als auch für
Schüler ab 14, wenn unentschuldigte Fehltage auflaufen (ab zwei
Schultagen). Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der
finanziellen Situation der Familie und wird von der Bußgeldstelle
des zuständigen Landratsamtes verhängt. Wird nicht gezahlt,
geht das ganze bei Schülern über 14 an das Jugendgericht und
es können Sozialstunden verhängt werden. Ich dachte, das wäre
in anderen Bundesländern auch so geregelt... da hab ich mich
wohl geirrt.
gruß
dandan


diese regelungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: miro Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.05.2006 18:09:48

ist wohl wieder wie fast alles unterschiedlich in den einzelnen ländern. wie läuft es denn in bayern, bringt die drohende strafe etwas bei den potenziellen schwänzern? zahlen die eltern das geld? absolvieren die jugendlichen die anfallenden sozialstunden??

fragt sich miro


@mironeuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dandan Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.06.2006 20:01:42

also die erfolge sind eher zwiespältig:
hardcore-schwänzer kann man auch mit bußgeld nicht wirklich
zum schulbesuch anhalten, denn der ganze vorgang dauert
einfach zu lange (sozialstunden werden erst vom Gericht
verhängt) und in der zwischenzeit laufen immer mehr tage auf...
allerdings zeigt das ganze, wenn man von anfang an konsequent
ist, bei gelegentlichen schwänzern oder schülern, die gern zu
spät kommen oder früher gehen, schon wirkung! hier geht es
einfach darum, dass sie schnell merken, dass ihr verhalten
konsequenzen hat, die wehtun (zumindest dem geldbeutelt).
ich rate den eltern, nicht zu zahlen, sondern das bußgeld vom
taschengeld bezahlen zu lassen, damit es die schüler direkter
trifft.

gruß
dandan


Schnee von gesternneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sfstoeckchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.06.2006 23:57:56

Soeben lese ich im GEW-Infodienst als letzte Meldung zum Stammtisch-Thema:
"Da sich CDU und FDP über die Art der Strafen für Schulschwänzer nicht einigen konnten, unterbleibt hier eine Neuregelung."


ich meineneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bernstein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.06.2006 07:45:57 geändert: 12.06.2006 07:46:11

bei uns in Niedersachsen gäbe es schon ein Bußgeld für Schulschwänzer. Ich weiß nämlich, dass mein ehemaliger OS-Schulleiter, der diesbzüglich immer sehr auf dem Quivive war, veranlassen konnte, dass die Eltern eines schwänzenden Schülers ein Bußgeld von 200 DM an den Schulträger zahlen mussten. Er hatte diesen Schüler beim Schwänzen erwischt und das mehrfach und ihn zum Nachsitzen dieser Stunden bestellt, ganz offiziell und schriftlich, mit Kopie an den Schulträger. Dazu war er nie erschienen. Mir ist bekannt, dass die Eltern sich diesem Bußgeldverfahren auch gebeugt haben.

Vielleicht ist dies ja alles wie so oft eine Frage der Auslegung und Anwendung bereits bestehender Gesetze.....


Wer ist informierter als ich diesbezüglich?
fragt

bernstein


@sfstoeckchenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: miro Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.06.2006 14:14:32

na is doch was... die politik wird sich wieder einmal nicht einig... also tut sie gar nichts! FEIN!

*kopfschüttelnd* miro


@bernsteinneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.06.2006 14:22:53

Bei uns an der RS in Nds wird's genau so gehandhabt. Gab schon einige Schüler / Eltern, die zahlen mussten. Gerade im Augenblick läuft wieder ein Verfahren gegen ein Mädchen der9. Klasse, die seit 1/2 Jahr nicht erschienen ist. War zwiwchenzeitlich im Internat für 3 Wochen, ist dort rausgeflogen, kam dann 3 Tage zu uns, das war's. Bin gespannt, wie's weitergeht. Das Ganze ist rechtlich abgesichert. Den Link dazu muss ich mal suchen.
LG klexel


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