Kommt darauf an, ob der abzugehende Schüler ein G9er ist oder schon ein G8er.
Wenn er jetzt mit der 10 fertig ist, ist er wohl einer der ersten G8er.
Damit würde auf ihn die neue Festsetzung zutreffen, die allerdings noch zur Beratung aussteht, da bis gestern die Stellungnahmen der einzelnen Schulformen dem Ministerium vorzulegen gewesen waren.
Gehen wir davon aus, dass der Kumi so entscheidet, wie der Entwurf lautete (und hat er sich jemals groß in seinen Entscheidungen beeinflussen lassen ) bekäme der Schüler die Noten hochgerechnet und zwar um eine ganze Notenstufe.
Aber was mich auch wundert ist, dass deine Schulleitung so ahnungslos ist, denn so groß ist die Veränderung zur alten Verordnung nicht.
Wenn du magst, kannst du mir eine PN schicken.