Was für Beförderungsmöglichkeiten gibt es denn in Bayern für Grund- und Hauptschullehrer???
Bisher keine. Außer du wurdest Konrektor oder Rektor. Nun gibt es die Beförderung aufgrund herausragender Arbeit.
Um das herauszufinden brauchte es eine außerordentliche Beurteilung, die auch die Kollegen über 60 mitgemacht haben, denn die Beurteilung mit möglicher Beförderung hat auch Auswirkungen auf die Pension (warum wohl jetzt hauptsächlich die älteren Kollegen "zum Zug kommen werden", weil bei ihnen ja die Zeit quasi drängt...) Besondere Leistungen ist gleich mehr Gehalt, also wenn man (wie die meisten Grund- und Hauptschullehrer = Volksschullehrer) in A12 ist, hat man dann A12+. Wenn man bei der zweiten Anlassbeurteilung in ein paar Jahren dann wieder (immer noch plötzlich... wie auch immer) herausragend ist, kann sich das A12+ dann auf A13 steigern. (A12+ heißt ca. 200€ mehr!)
(Erinnert mich irgendwie immer an "Die nackte Kanone 33 1/3" ...)
Und was ist eine Volksschule?? Dieses Wort kenne ich nur aus meiner Kindheit.
Das ist der Sammelname für Lehrer, die A12 verdienen und A12+ oder A13 möchten (also ne - eigentlich der Sammelname für Grund- und Hauptschullehrer).
Es ist also eine leistungsbezogene Gehaltserhöhung, die auf bestimmten Grundlagen erfolgen soll...
(aber mit knapp 40 bin ich wohl zu jung ...)
A12joqui