wirklich ok ist: Die berühmt-berüchtige Groß- und Kleinschreibung (Manche Forenschreiber dürf(t)en das ja nicht als Fehler bewerten, da sie selber....) und einmal ein klitzekleiner Artikel.
Ich gehe davon aus, dass sich bei einer anderen (durchaus möglichen und wohl nur bösartigst-engstirnigen Lehrkräften zugänglichen ) Antwort sicher ein Anwalt sehr gerne damit beschäftigen würde, sollte ein Elternteil die so beantwortete Frage beeinspruchen...., wo doch Grammatikkenntnisse und Höflichkeit gegeben sind