transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 14 Mitglieder online 22.11.2024 05:32:06
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Copyrightverletzung bei Dateiuploads?"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

Copyrightverletzung bei Dateiuploads?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: redaktion Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.01.2004 19:54:55 geändert: 20.01.2004 20:01:03

Hallo liebe Mitglieder,

aufgrund der aufgekommen Frage haben wir im Internet recherchiert und sind fündig geworden. Das Problem schon länger im Hinterkopf, haben wir aufgrund des stark wachsenden Austauschdrangs auf unseren Seiten mal intensiv recherchiert und sind zu folgendem Ergebniss gekommen:

Auf 4teachers bereit gestellte Materialien, die auf geschützte Texte und Bilder zurückgreifen und (wie in unserem Fall) methodisch/didaktisch aufbereitet sind, dürfen u.A. nach bereitgestellt werden.

Legitimiert von dem Zitatrecht, wo es heißt:

".... Beispielsweise werden in wissenschaftlichen Werken häufig zwar mehr als nur einzelne Stellen eines fremden Werkes, nicht aber unbedingt vollständige Werke zitiert. Umgekehrt lassen sich bei nicht-wissenschaftlichen Werken, wo also grundsätzlich nur einzelne Stellen eines fremden Werkes angeführt werden dürfen, mitunter nur vollständige Werke sinnvoll zitieren. Ein kurzes Gedicht, ein Bild oder eine Fotografie kann meistens nur vollständig wiedergegeben werden, um hierauf in verständlicher Form Bezug nehmen zu können. Solche Bildzitate oder "kleinen Großzitate" werden von der Rechtsprechung als zulässig angesehen, obwohl sie streng genommen unter keine der gesetzlich geregelten Zitate fallen."

(Quelle:http://call.tu-dresden.de/copyright/zitatrecht.htm).

Ebenso gibt es im Urheberrecht selber eine Einschränkung für den Bereich "Sammlungen für den Schul- und Unterrichtsgebrauch" (explizit benannt).

In diesem Zusammenhang spricht der Gesetztestext von ".... priviligierten Vervielfältigungs- und Verbreitungshandlungen, soweit sie eine Sammlung von Werken für den Schul- und Unterrichtsgebrauch betreffen (§ 46 UrhG)."

desweiteren: "Entscheidend ist, dass sowohl die äußere Gestaltung als auch die innere Beschaffenheit der Sammlung ausschließlich auf schulische und unterrichtsspezifische Zwecke zugeschnitten ist. Die äußere Aufmachung muss den verfolgten Zweck z.B. durch die Titulierung als Lernsoftware eindeutig aufzeigen (§ 46 Abs. 1 S. 1 UrhG). Inhaltlich muss die Auswahl, Anordnung, Einarbeitung und Erläuterung der übernommenen Werke unter Beachtung didaktischer Prinzipien erfolgen. Die bloße Aneinanderreihung, z.B. nach Lebensdaten der verwendeten Autoren genügt diesen Anforderungen nicht. Die Zulassung zum Unterrichtsgebrauch durch die Schulbehörden ist nicht erforderlich"

aber: "Erlaubnisfrei sind nur Vervielfältigungs- und Verbreitungshandlungen, aber nicht die öffentliche Wiedergabe. Die Schrankenregelung des § 46 UrhG begünstigt daher nur offline vertriebene Sammlungen. Zustimmungsfrei ist hingegen nicht die Einbindung von Materialien in eine internet-gestützte Lehrsammlung. Im Einzelfall kann die Einbindung einzelner Materialien jedoch durch das Zitatrecht gedeckt sein."

Man lenke seine Aufmerksamkeit auf den letzten Satz des vorigen Zitats. Da isses wieder, das Zitatrecht. Wenn wir 4teachers.de auf ne CD brennen würden wären wir eh im grünen (offline) Bereich.

Also liebe Mitglieder, wir denken, dass wir unsere Seiten auf dieser Grundlage bedenkenlos weiter betreiben können. Ihr könnt/müsst darauf achten keine reine Bildersammlung hochzuladen, die keinen geistigen Mehrwert besitzt. Diese werden wir künftig rigoros löschen.
Beziehe ich mich jedoch in einem Arbeitsauftrag etc. beispielsweise auf ein Bild, so kann ich mich auf das Zitatrecht berufen (Bildzitate oder "kleinen Großzitate", s.o.).

In der Hoffnung etwas Klärung in den Sachverhalt gebracht zu haben und weiterhin offen für eine angeregt Diskussion,

die reds


Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Das LehrerPanel
Der Lehrerselbstverlag
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs