So wie beim Material darf man auch bei den bildern auf grund verschiedener rechte nicht alles ins netz stellen, was man möchte. ich hab euch hier mal ein paar (wenige) wichtige dinge zusammengeschrieben:
-->fotos, die man selbst fotografiert hat, darf man ins internet stellen, sofern sie nicht die rechte anderer verletzen. zum beispiel:
personen auf fotos, die „beiwerk“ sind, sind erlaubt (ich fotografiere eine kirche und jemand geht zufällig vorbei)
sind die personen aber zweck des fotos (sie „posieren“ vor der kirche), dann bräuchten wir die schriftliche einwilligung derjenigen personen
-->man darf kein (porträt)foto von sich selbst ins internet stellen, das ein fotograf (fotostudio etc) gemacht hat
-->fotografiert jemand in einem museum ein bild an der wand (eine skulptur, etc), so dürfen wir’s auch dann nicht veröffentlichen, wenn der urheber des bildes länger als 70 jahre tot ist, weil durchs fotografieren das hausrecht des museums verletzt wurde
logischerweise darf man bei all diesen sachen (hausrecht etc) um erlaubnis ansuchen, ob mans trotzdem reinstellen darf..........
--> das nachzeichnen einer urheberechtl. geschützten figur/comic/logo ist nicht erlaubt (aba das war uns auch schon vorher klar)
und: bitte helft uns, indem ihr möglichst viele stichwörter dazu findet!