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Forum: "Schausteller"

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Schaustellerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: stefan26131 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.10.2012 09:45:32

Hallo, liebe Kollegen.

Einer meiner Schüler (Förderschule ES, 6. Klasse; 9 Schulbesuchsjahr; 14 Jahre)ist ein Schaustellerkind. Die Eltern beharren seit ich die kenne darauf, dass sein Schulversagen damit zusammenhängt, dass sie Schausteller sind.
In der Schaustellersaison kommt er zwar zum Unterricht, ist aber müde und abgehetzt. Ihn darauf angesprochen erklärt er mir, dass er die Schießbude, das Karussell etc. aufbauen musste. Das bis teilweise 3.00 Uhr. Sollte er mal fehlen, entschuldigen ihn seine Eltern immer (!) damit, dass er Zahnschmerzen hatte. Gerade jetzt am Wochenende ist er wieder auf dem Jahrmarkt, während sich seine Eltern auf "Malle" vergnügen. Der Schüler arbeitet dann mit seinem Onkel zusammen.
"Mein" Schulleiter meint, dass man mal das Jugendamt informieren müsste. Es sei nicht normal, dass ein 14 jähriger sich nachts auf dem Kirmesplatz herumtreibt bzw. auch i.d.Woche dort arbeitet.

Kennt Ihr noch Alternativen zum JA?
Darf ein 14 jähriger Schaustellersohn auf dem Platz LKW fahren?

Auf eure Meinungen bin ich gespannt.

Gruß

Stefán


Ich hab malneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.10.2012 12:22:09 geändert: 04.10.2012 16:10:39

das Jugendarbeitsschutzgesetz des Bundes hier reingesetzt

Das Kind ist bis 15 Jahre noch ein Kind, kein Jugendlicher, da gelten noch strengere Regeln.

Nachtarbeit ist für 14jährige absolut verboten !!

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jarbschg/gesamt.pdf

Wichtig: §5 (3) und §6 (1)
Eine Ausnahme darf nicht bewilligt
werden für die Mitwirkung in Kabaretts, Tanzlokalen und ähnlichen Betrieben sowie auf Vergnügungsparks, Kirmessen, Jahrmärkten und bei ähnlichen Veranstaltungen, Schaustellungen oder Darbietungen.


Ich denke, nach einem Gespräch mit dem Jungen und den Eltern wäre eine Info an Polizei oder Jugendamt oder auch Gewerbeaufsichtsamt hier tatsächlich angebracht. Wer sonst soll den Jungen schützen vor solchen nicht verantwortungsbewussten Eltern??

Und was die fadenscheinigen Entschuldigungen anbetrifft, kann der SL durchaus bestimmen, dass für jedes Fehlen ein ärztliches Attest vorgelegt wird.


LKW neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.10.2012 13:10:13

fahren darf er auch nicht, da er ja noch keinen Führerschein haben kann und es sich bei Kirmesplätzen um öffentlichen Verkehrsraum handelt.
Man sollte den Jungen einbeziehen. Wahrscheinlich leidet er einerseits unter der Situation, andererseits will er seine Eltern nicht enttäuschen und vielleicht erfährt er durch seine Tätigkeit als Schausteller auch einen Teil Wertschätzung (Wie cool, dass er schon LKW fahren darf.)

Ich würde zunächst ein Gespräch mit dem Schüler führen, um seine Meinung zu der Situation genauer zu ergründen, dann ein Gespräch mit den Eltern, in dem auch die Erwartungen der Schule an die Eltern geklärt werden müssen, aber auch die Folgen, wenn die Eltern nicht meit der Schule zusammenarbeiten.
Wenn dies alles bereits in der Vergangenheit gemacht wurde, würde ich Attestpflicht (bzw ärztliche Bescheinigung, denn die ist kostenlos) einführen un die entsprechenden Ämter informieren.


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