Ich war letztens zu dem Thema auf einer Fortbildung. Als einschlägige Berufserfahrung wird nur Unterricht an der selben Schulform anerkannt. Alles andere gilt als berufsförderliche Zeit. Diese wird auch angerechnet, aber nicht in dem Maße.
Viel krasser wird es für angestellte Lehrer, die schon nach BAT beschäftigt waren. Im Moment gelten ja die Regeln zum Bestandsschutz, das heißt gehalt wird normal weitergezahlt, als sei es BAT, aber die ganzen Steigerungen laufen nach TVÖD.
Gefährlich wird es erst, wenn man sich im privatschuldienst dann eine neue Stelle sucht, dann wird man plötzlich nach TVÖD bezahlt, und das heißt dann finanziell so richtig gute Nacht (kein Ortszuschlag, Familienzuschlag...)