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Forum: "Lehrer schlägt Schüler mit der Faust "
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| @boxenfilius | | von: wabami
erstellt: 07.04.2016 22:33:26 |
Ich habe nicht kombiniert, sondern wollte dich und die anderen hier, darauf hinweisen, dass du hier schon wieder den Straftatbestand der üblen Nachrede erfüllst. Sofern deine Geschichte nicht frei erfunden oder maßlos übertrieben ist (und davon will hier niemand ausgehen), solltest du (und jeder hier) davon ausgehen, dass die getroffene Aussage der betreffenden Lehrkraft zugeordnet werden kann.
Durch den Wiederholungsfall bzgl. derselben betroffenen Lehrkraft sind dir persönliche und niedere Motive für den Straftatsbestand zu unterstellen.
Damit du das nicht falsch verstehst: Selbst wenn der Lehrer tatsächlich ganz ähnlich zu den hier getroffenen Schilderungen den Schüler in den Bauch geschlagen hat, bleibt es üble Nachrede, wenn du dies in die Öffentlichkeit zerrst und diese Behauptungen nicht bewiesen sind bzw. nicht überprüfbar sind.
Wenn du dies verstanden hast, dann kannst du ggf. auch verstehen, warum deine Schulleitung scheinbar tatenlos ist. Sie ist bestimmt nicht tatenlos, aber sie kann halt schlecht ohne Beweise in irgendeiner für dich befriedigenden Richtung agieren!! |
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