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Forum: "Täuschungsversuch"
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| hmmmmmmmmmm | | von: dafyline
erstellt: 02.05.2006 21:55:30 geändert: 02.05.2006 21:57:05 |
ich bin sogar davon überzeugt, dass die entsprechende lehrkraft hier mitliest..
dann denn - ein täuschungsversuch
das hab ich extra für dich gesucht oder ist es mir einfach so entgegengefallen??
...ein Schüler hat das Referat lediglich aus dem Internet kopiert. ???Für mich ist das ein Täuschungsversuch, der Schüler bekommt eine 6“,
und etwas mit §:
Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM)” (Hessen):
§ 45 Verfahren bei Täuschung und Täuschungsversuch
(1) Die Schülerinnen und Schüler sind vor der Prüfung auf die Folgen von Täuschung und Täuschungsversuch hinzuweisen. Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.
(2) Benutzt eine Prüfungsteilnehmerin oder ein Prüfungsteilnehmer unerlaubte Hilfsmittel oder begeht sie oder er eine Täuschung, unternimmt sie oder er einen Täuschungsversuch oder leistet sie oder er der Täuschungshandlung einer oder eines anderen Vorschub, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Klärung des Sachverhalts und Anhörung der Prüfungsteilnehmerin oder des Prüfungsteilnehmers, der aufsichtsführenden Lehrkraft und der Fachlehrkraft möglichst noch am gleichen Tag über weitere Maßnahmen. Bis zur Entscheidung wird die Prüfung vorläufig fortgesetzt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann den Ausschluss von der Prüfung, die Wiederholung der Prüfung oder die anteilige Bewertung der Prüfungsleistung beschließen.
(3) Abs. 2 gilt entsprechend in den Fällen, in denen die Täuschung oder der Täuschungsversuch erst nach Anfertigung der Prüfungsarbeit festgestellt wird.
(4) Bei Ausschluss wird die Prüfung mit der Note “ungenügend” bewertet.
Hessisches Kultusministerium, Abt. Schulrecht
alles klar???
dafyline |
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