Als Referendarin bzw. Lehramtsanwärterin bist Du ja zunächst nur Beamtin auf Zeit. Mit dem letzten Tag des Vorbereitungsdienstes endet dieses Beamtenverhältnis.
Je nach Bundesland wirst Du entweder zugewiesen oder Du musst Dich - wie hier in NRW - auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben. Dir wäre es also unbenommen, dies erst zu einem späteren zeitpunkt zu tun. In der Auswahlkommission müsstest Du nur eine Begründung für die Pause (Lücke im CV) liefern, die für die Mitglieder der Kommission nachvollziehbar ist.