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Forum: "Copyright bei Unterrichtsentwürfen"

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Copyright bei Unterrichtsentwürfenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: arathon Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.01.2004 10:15:59 geändert: 19.03.2008 18:57:21

Hallo Redaktion !

Hätte gerne gewusst wie es mit dem Copyright bei Unterrichtsentwürfen aussieht, die ich hier veröffentliche. Konkret: Ich habe eine (mehrere) Unterrichtsstunden bei denen ich im Arbeitsmaterial Bilder (Photos, Abbildungen, Textausschnitte) verwende die ich aus Schulbüchern eingescannt habe. Ohne dieses aus verschiedenen Quellen zusammengetragene Bestandteile, machen die Entwürfe aber keinene Sinn mehr. Normalerweise ist dies für den Schulunterricht und den Austausch unter Kollegen kein Problem. Wenn ich ein solches Arbeitsblatt hier veröffentliche, ist dass dann auch noch OK? Oder verstoße ich dann gegen dass Copyright ?

Herzliche Grüße


Hm, das interessiert mich ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bika Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.01.2004 12:57:42

... auch brennend! Egal, ob es sich um Unterrichtsentwürfe oder Arbeitsblätter handelt: Ab wann verstoße ich gegen das Copyright??? Auch dann schon, wenn ich z.B. ein Bild aus einem Buch einscanne und auf mein AB "bastele"? Ich habe mal während des Refs gelernt, dass man Inhalte (sprich Texte, Grafiken etc.) verändern solle - dann wäre ihr Einsatz im Unterricht ok.! Aber diese Aussage ist mir irgendwie zu schwammig - wie verändere ich denn Bilder??? Weiß hier irgend jemand, wie die rechtliche Seite aussieht?
Mit neugieren und erwartungsvollen Grüßen, eure bika


?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: vectra Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.01.2004 17:56:55 geändert: 20.01.2004 18:18:57

xyz



Lieber Christoph mmmmhneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rooster Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.01.2004 18:28:35

Ich bin kein redakteur, denke aber auch häufig über diese Frage nach.
Wenn man es ganz eng im Sinne der Verlage und Autoren sieht, dürfte ich wohl kaum aus einem Kunst-Bildband eine Folie kopieren und in miener Klasse ansehen. Aber: Was ist dann Schule?
Ich habe - auch beim Veröffentlichen von Material - eine Schamgrenze: Wenn der Anteil meiner Arbeit überwiegt, veröffentliche ich auch Arbeiten, die copyright - geschütztes Material enthalten: Z B Grafiken von Lizenz CDS. Aber ich würde nicht die Grafiken alleine veröffentlichen.
Hier ist eine Comminity, in der man sich anmelden muss, also kein freier öffentlicher Raum, nur Mitglieder können herunterladen: Ist das nicht etwa so wie der Ordner, der im Lehrerzimmer ausgeliehen wird?
Jede Lesebuchseite, die du kopierst und an Schüler ausgibst, ist ein Verstoß gegen das Copyright, weil es den Autor um sein Honorar bringt ...
Aber warum gibtves zB eine Globalgenehmigung in NRW für aktuelles Unterrichtsmaterial? Darf ich doch eigentlich nicht mal einen Zeitungsartikel kopieren, dann muss ich die Zeitung in Klassenstärke kaufen oder beim Verlag nachfragen ..
Dies sind meine - sehr persönlichen - Gedanken dazu. Wenn du etwas richtig rechtlich handfestes wissen willst, melde dich. Es ist kein Problem die Ansprüche von Autoren und Verlagen klar zu umreißen und juristische Rechtslage zu beschreiben. Dazu gibt es zahlreiche Texte...


Denke wie roosterneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kaan Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.01.2004 18:54:52

Hallo zusammen,

bin zwar aus der Schweiz, aber ich kann sagen, dass die Bücher doch immer so elend teuer sind, weil ja die verleger genau wissen, dass die Werke weiterbenutzt werden, und ich denke auch, dass kein Verlag auf die Idee kommt, Bilderkopien etc. nicht verwenden zu lassen... Ist ja auch in ihrem interesse, wenn es einem lehrer gefällt, kauft er das buch vielleicht auch da er die originalversion (und komplett) haben will..
grüsse
kaan


Urheberrecht contra Zitatrechtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: redaktion Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.01.2004 19:13:44 geändert: 20.01.2004 19:50:25

Hallo liebe Mitglieder,

aufgrund der aufgekommen Frage haben wir im Internet recherchiert und sind fündig geworden. Das Problem schon länger im Hinterkopf, haben wir aufgrund des stark wachsenden Austauschdrangs auf unseren Seiten mal intensiv recherchiert und sind zu folgendem Ergebniss gekommen:

Auf 4teachers bereit gestellte Materialien, die auf geschützte Texte und Bilder zurückgreifen und (wie in unserem Fall) methodisch/didaktisch aufbereitet sind, dürfen u.A. nach bereitgestellt werden.

Legitimiert von dem Zitatrecht, wo es heißt:

".... Beispielsweise werden in wissenschaftlichen Werken häufig zwar mehr als nur einzelne Stellen eines fremden Werkes, nicht aber unbedingt vollständige Werke zitiert. Umgekehrt lassen sich bei nicht-wissenschaftlichen Werken, wo also grundsätzlich nur einzelne Stellen eines fremden Werkes angeführt werden dürfen, mitunter nur vollständige Werke sinnvoll zitieren. Ein kurzes Gedicht, ein Bild oder eine Fotografie kann meistens nur vollständig wiedergegeben werden, um hierauf in verständlicher Form Bezug nehmen zu können. Solche Bildzitate oder "kleinen Großzitate" werden von der Rechtsprechung als zulässig angesehen, obwohl sie streng genommen unter keine der gesetzlich geregelten Zitate fallen."

(Quelle:http://call.tu-dresden.de/copyright/zitatrecht.htm).

Ebenso gibt es im Urheberrecht selber eine Einschränkung für den Bereich "Sammlungen für den Schul- und Unterrichtsgebrauch" (explizit benannt).

In diesem Zusammenhang spricht der Gesetztestext von ".... priviligierten Vervielfältigungs- und Verbreitungshandlungen, soweit sie eine Sammlung von Werken für den Schul- und Unterrichtsgebrauch betreffen (§ 46 UrhG)."

desweiteren: "Entscheidend ist, dass sowohl die äußere Gestaltung als auch die innere Beschaffenheit der Sammlung ausschließlich auf schulische und unterrichtsspezifische Zwecke zugeschnitten ist. Die äußere Aufmachung muss den verfolgten Zweck z.B. durch die Titulierung als Lernsoftware eindeutig aufzeigen (§ 46 Abs. 1 S. 1 UrhG). Inhaltlich muss die Auswahl, Anordnung, Einarbeitung und Erläuterung der übernommenen Werke unter Beachtung didaktischer Prinzipien erfolgen. Die bloße Aneinanderreihung, z.B. nach Lebensdaten der verwendeten Autoren genügt diesen Anforderungen nicht. Die Zulassung zum Unterrichtsgebrauch durch die Schulbehörden ist nicht erforderlich"

aber: "Erlaubnisfrei sind nur Vervielfältigungs- und Verbreitungshandlungen, aber nicht die öffentliche Wiedergabe. Die Schrankenregelung des § 46 UrhG begünstigt daher nur offline vertriebene Sammlungen. Zustimmungsfrei ist hingegen nicht die Einbindung von Materialien in eine internet-gestützte Lehrsammlung. Im Einzelfall kann die Einbindung einzelner Materialien jedoch durch das Zitatrecht gedeckt sein."

Man lenke seine Aufmerksamkeit auf den letzten Satz des vorigen Zitats. Da isses wieder, das Zitatrecht. Wenn wir 4teachers.de auf ne CD brennen würden wären wir eh im grünen (offline) Bereich.

Also liebe Mitglieder, wir denken, dass wir unsere Seiten auf dieser Grundlage bedenkenlos weiter betreiben können. Ihr könnt/müsst darauf achten keine reine Bildersammlung hochzuladen, die keinen geistigen Mehrwert besitzt. Diese werden wir künftig rigoros löschen.
Beziehe ich mich jedoch in einem Arbeitsauftrag etc. beispielsweise auf ein Bild, so kann ich mich auf das Zitatrecht berufen (Bildzitate oder "kleinen Großzitate", s.o.).

In der Hoffnung etwas Klärung in den Sachverhalt gebracht zu haben und weiterhin offen für eine angeregt Diskussion,

die reds


und vor allem.....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ruedi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.01.2004 19:25:25

..... was meint ihr denn wo die schulbuchverlage die fotos herhaben. Sie unterliegen ja der Ausnahme, das das UrhG in "Sammlungen für den Schul- und Unterrichtsgebrauch" (hier explizit als Beispiel erwähnt: SCHULBUCH) nicht greift. Ein Schulbuch ist halt ein Offline-Inhalt sozusagen.

Aber. um die Frage von arathon zu konkretisieren. Du bedienst dich ja eines "kleinen Großzitats" (sprich "Bildzitat") anhand dessen du ja Sachverhalte veranschaulichen, analysieren, darstellen usw willst. Also müsste das in Ordnung gehen die Sachen bei 4teachers hochzuladen.

Andere Meinungen, Erfahrungen? Her damit, das müssen wir final klären. Ich werde mich an fachkündiger Stelle Schlau machen. Aber vielleicht haben wir ja hier Experten die auch weiterhelfen können.

ruedi


Hm ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bika Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2004 15:06:20

... habe nur ich Probleme mit diesem "Fachdeutsch" oder geht's auch anderen so? Das mit dem Zitieren ist angekommen, doch was bedeutet das ganz konkret? Angenommen, ich möchte das Textverständnis meiner Schüler prüfen. Ich scanne also aus einem Buch ein paar Bilder, erstelle aus Bildern und eigenen Fragen ein AB. Fällt das dann unter diese Zitatgeschichte?
Würde es eigentlich etwas bringen, den Originalort der Bilder, Tabellen, Grafiken usw. anzugeben, also einen Quellenverweis einzufügen, so dass erkennbar wird, dass bestimmte Bilder usw. nicht von mir sind?
Fragen über Fragen, vielleicht kann's mir ja jemand erklären, so dass ich es verstehe ?!
Liebe Grüße, bika


mal ganz doof gefragt:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sumpfeule Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2004 18:27:36

was ist mit bildern aus dem internet?
wenn man beispielsweise eine kleine zeichnung (comicfigur oä) herunterlädt und damit eigene arbeitsblätter verziert, diese sogar in die "handlung" einbaut?
in der schule störts keinen und im referendariat waren die seminarleiter mit quellenangaben (entstammt : www.__.de) zufrieden.
wie siehts da rechtlich aus?


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