Zu den Rechten des Urhebers gehören u. a. das Verbreitungs- und Bearbeitungsrecht. Eingeschränkt wird es durch das Zitatrecht, das aber keine Bearbeitung der Quelle erlaubt und das Recht der freien Nutzung durch einen neuen Urheber. Leider sind freie Nutzung und Bearbeitung schwer auseinander zu halten.
Beispiel:
Potter zitieren ist okay (im notwendigen Umfang)
Einen Text über einen minderjährigen Zaubererwaisen in einem Zaubererinternat zu schreiben ist auch okay.
Eine Persiflage auf Potter kann Frau Rowling nicht verhindern, sofern es sich nicht um eine Schmäkritik handelt.
Eine Verbreitung einer Bearbeitung des Potter-Textes (z. B. Neuübersetzung) ist in jedem Fall nicht ohne Frau Rowlings Einverständnis machbar.
Immerhin ist es uns aber erlaubt, die ersten vier Seiten von Potter zu kopieren und den Schülern zu verteilen, aber auch nur in der Schule und nur wenn's unbedingt für den Unterricht brauchen. Immerhin: Der Jugendclub darf das nämlich nicht. Ätsch!
Ausführlichere Infos (inklusive Comics zu Thema!) gibts unter http://remus.jura.uni-sb.de/
Kuhlo