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Forum: "Copyright"

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Copyrightneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: huschi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.05.2003 13:20:45

Wie verhalte ich mich, wenn ich Material zur Verfügung stellen möchte (AB), das sich auf Texte, die dem copyright unterliegen, bezieht?
Reicht es, den Text mit copyright zu kennzeichnen?
Falls das so funktioniert, wie gehe ich techn. beim upload vor?

gruß huschi


Copyright und Upload!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: redaktion Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.05.2003 13:38:17

Hallo huschi,

so wie du es beschreibst sehen wir mit dem Copyright keine Probleme. Es gibts ja auch ein Zitierrecht, welches dir erlaubt Textauszüge (unter Angabe der Quelle) zu übernehmen und verarbeiten.

Wenn du ein AB hast welches sich auf geschützete Dokumente bezieht (z.B. Schulbuch, etc.), du es aber selbst ertellt hast, besteht gar kein Problem.

Der Upload der Dokumente auf 4teachers.de ist einfach. Im rechten Menü auf "Materialupload" gehen und den einzelnen Schritten der Anleitung folgen. Das Material wir dann von uns begutachtet und freigeschaltet. Veruschs doch einfach mal!

Hoffe geholfen zu haben.

die reds


Da wäre ich vorsichtigneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: muddyliz Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.05.2003 10:55:22

Habe im Internet den Fall eines Lehrers gefunden, der eine eigene Vokabelliste zu einem bestimmten Kapitel eines Lehrbuchs erstellte, den Bezug zum Unterrichtswerk angab und das Ganze ins Netz stellte. Dem wurde per Gerichtsbeschluss untersagt, diese Vokabelliste frei ins Netz zu stellen, weil seine Vokabelliste nicht als eigenständige geistige Schöpfung angesehen wurde und weil die ursprüngliche Vokabelliste im Lehrbuch als dem Urheberrecht unterliegende Datenbank anerkannt wurde.
Außerdem gilt das Zitierrecht nur für Beleg-Zitate, die eine bestimmte Aussage im selbst verfassten Text belegen sollen. Wenn ich einen kompletten Artikel ohne grundlegende Veränderung (eigene geistige Schöpfung)aus einer Zeitung oder aus einem Lehrbuch übernehme und einige Arbeitsaufträge anhänge, hat das nichts mit dem Zitierrecht zu tun.
Ich würde im Zweifelsfall lieber die Quellenangabe weglassen, dann fällt es dem Inhaber des Urheberrechts wesentlich schwerer, nachzuweisen, dass ich nur abgekupfert habe, v.a. wenn ich den Text mit eigenen Worten umformuliert habe.
Ich habe mir auf meiner HP http://people.freenet.de/ernst-spangenberger eine rechtliche Erklärung zusammengebaut, die zwar auch nicht hundertprozentig vor Urheberrechtsklagen schützt, die aber meiner Meinung nach vor übertriebenen Forderungen der Urheber zumindest etwas Schutz bietet. Vielleicht könnte 4teachers ja noch den einen oder anderen Passus daraus in seine AGBs aufnehmen.
Gruß muddyliz


Ergänzungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hoerby Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.05.2003 20:48:38

Hallo,
ich stimme muddyliz grundsätzlich zu, möchte aber hinzufügen, dass m.E. die Bereitstellung von Materialien über 4teachers (die ja keinen gewerblichen Zwecken oder irgendeiner gewinnorientierten Veräußerung zugeführt wird) nicht aus übertriebener Sorge leiden sollte. Bei meinen Materialien, die ich bislang hochlud, war ein Material, von dem ich beim besten Willen nicht mehr weiß, ob ich abgeschrieben oder umgeschrieben habe und die Quellen dazu finde ich auch nicht mehr. Ansonsten geben ich immer alle mir bekannten Quellen an und kennzeichne Zitate auch als solche. Das dürfte doch genügen, solange man keine vollständigen und unverändterten Quellmaterialien, deren Veröfentlichung nur mit Zustimmung des Urherbers möglich ist, ins Netz stellt. Oder etwa nicht?


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