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Forum: "wiedereinstieg nach elternzeit - wer weiß bescheid?"
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| wiedereinstieg nach elternzeit - wer weiß bescheid? | | von: puraraffa
erstellt: 24.08.2007 20:32:36 |
hallo ihr lieben,
so wie der babybauch wächst, wachsen auch meine fragen - ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
meine chefin hat mir mitgeteilt, ich müsste quasi mit geburt des kindes definitiv bekannt geben, wie lange ich zu hause bleiben möchte. ist das wirklich so? ich dachte, es gäbe da irgendwelche fristen zu denen man eventuell auch nochmal verlängern könnte.
genauer gesagt: mein mann ist auf arbeitssuche und ich hoffe, dass er bis zur geburt unseres kindes im februar etwas gefunden hat. je nachdem wie sein verdienst ausschaut, würde ich mir gerne die option offenhalten mindestens ein halbes jahr, vielleicht aber auch ein jahr oder wenn's ganz gut klappt 1,5 jahre zu hause zu bleiben. ob ich das aber zur geburt schon weiß???? daran habe ich so meine zweifel ...
ich bin für jeden tipp dankbar,
pura |
| Hab schon vier Mal verlängert! | | von: steffiwald
erstellt: 09.09.2007 07:16:45 |
Ich habe inzwischen zwei Kinder mit 2 und 4, und habe halt fristgemäß, wie es mir die Regierung (Niederbayern), -nicht der Chef mitgeteilt hat, mich ca. bis spätestens 8 Wochen nach der Geburt entscheiden müssen. Ich habe zunächst ein Jahr beantragt, dann noch eins und so weiter...Man kann ja mit Kindern so schlecht planen...wer weiß schon, was in einem halben Jahr ist, wie`s so läuft, ob man wieder schwanger ist... Ansprechpartner ist ja dein Arbeitgeber, also die Regierung und nicht die Rektorin! Habe auch einige Male mit dem zuständigen Menschen bei der Regierung telefoniert, der war auch sehr hilfsbereit! Bekam dann Anträge zugeschickt, die ich halt wieder fristgemäß für das laufende Schuljahr so ungefähr im Februar losgeschickt habe. Die Termine sind nur beim ersten Antrag von dem GEburtstermin abhängig, ansonsten von dem Termin im Februar, wo man sich auch normal entscheidet, wie viel man im nä. Schuljahr arbeiten möchte...! Hätte jetzt eigentlich noch zwei Jahre Elternzeit, aber werde den Antrag stellen, im nä. September wieder anzufangen. Auch das wird sicherlich gehen! Alles Gute! |
| Mutterschutz und Erziehungszeit | | von: silberfleck
erstellt: 07.09.2008 13:34:48 |
sind doch gesetzlich geregelt!
Nachzulesen z.B hier:
http://www.4teachers.de/url/2988.
Ich denke, dass es aber immer noch weitere absprachen geben kann. |
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