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Forum: "Komplizierte Familienplanung dank Einstellungssituation"

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Komplizierte Familienplanung dank Einstellungssituationneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ivy81 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.07.2008 14:34:28

Hallo zusammen!
Momentan plagt mich ein etwas komplizierteres Problem. Vielleicht kennt sich von euch jemand damit aus oder hat es selbst schon durch.
Ich habe momentan einen Jahresvertrag (Bayern), der aber ausläuft und weiß noch nicht, ob ich nächstes Schuljahr nochmal einen bekomme. Davon gehe ich aber recht fest aus. Das würde bedeuten, ich hänge dann halt wieder im nächsten Sommer in der Luft oder werde verbeamtet.
Nun planen wir schon länger Nachwuchs. Warum es noch nix wurde, ist eine andere Geschichte. Nun stehen wir vor der Frage: Weiterüben, oder nicht?
Mal angenommen, ich würde jetzt schwanger, dann wäre das Baby zu Beginn des SJ 09/10 noch recht klein. Müssten die mich trotzdem verbeamten, auch wenn ich gleich Elternzeit wollen würde?
Oder müsste ich wenigstens ein paar Stunden arbeiten? In dem Fall hätte ich dann ja weniger Elterngeld, wenn ich irgendwann doch noch daheim bleiben will. Das berechnet sich ja von den letzten 12 Monaten.
Oder können die sagen: In dem Fall lassen wir dich noch ein Jahr auf der Warteliste? Dann würde ich nämlich kein Elterngeld bekommen bzw nur den Mindestbetrag, obwohl ich vorher Vollzeit gearbeitet habe!
Wenns jedoch noch nix wird, müssen die einen auch schwanger verbeamten, wenn man im Schnitt ist?


Fragen über Fragen. Vielleicht hat einer von euch ein paar Antworten dazu!


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von: tandil Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.07.2008 18:12:27 geändert: 24.07.2008 18:12:48

...ich bin da keine Expertin und hab auch keine Erfahrung in dem
Bereich. Grundlegend stellt sich mir aber die Frage: bist du schon
z.A.?? Nein oder?
Falls doch, dann glaube ich zu wissen, dass du unterbrechen
kannst und wenn du wieder anfängst zu arbeiten, wird deine
Probezeit einfach da wieder fortgesetzt. Also, wenn du z.B. drei
Jahre Probezeit hättest, was ja normal ist, und wirst nach 4
Monaten schwanger, dann läuft deine Probezeit ab dem Zeitpunkt
da du wieder anfängst noch ca 2 Jahre und 8 Monate.
Falls dir das nicht hilft hab ich dein Anliegen zumindest
hochgeschoben
Hoffentlich kann dir jemand die Frage wirklich beantworten. Sonst
ruf doch einfach den BLLV oder die GEW an und frag nach!
Gruß (auch aus Bayern)
tandil


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von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.07.2008 21:30:18

was ich weiß, das man schwanger verbeamtet und auch eingestellt wird!


Schönneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ivy81 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.07.2008 21:38:49

Das hilft mir ja schon mal etwas weiter. Dann muss ich mir also wenigstens keine Sorgen drum machen, was wäre, wenn ich tatsächlich erst Mitte nächstes Jahr schwanger werden würde. Danke ihr zwei!


bei mir war das so...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: joqui Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.07.2008 23:59:42

nach dem Ref hatte ich eine Teilzeitstelle im Angestelltenverhältnis für 18 Stunden mit Zusicherung der Verbeamtung nach 2 Jahren.

Hab dann eine Erste übernommen und bin in der Zweiten Weihnachten in den Mutterschutz gegangen (ging irgendwie viel schneller mit dem schwanger werden, als wir das gedacht hätten ). Als ich dann nach insgesamt 5 Jahren Elternzeit wieder angefangen hab, wurde ich in dem Jahr visitiert und verbeamtet.
Auskunft des BLLV damals: Wenn die in der Zeit, als ich Elternzeit hatte, das Beamtentum abgeschafft hätten, hätten sie mich noch verbeamten müssen (wegen der Zusicherung).
Bin übrigens auch in BY....

vielleicht hat's dir ja ein bisschen geholfen, ivy - ansonsten ist der Tipp mit BLLV echt gut. Die fragen bei telefonischen Rückfragen eigentlich auch nicht nach, ob du Mitglied bis.

Alles Gute!!! joqui


Der Personalrat ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hekare Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.07.2008 00:41:01

... hat für solche Fragen auf jeden Fall irgendwo einen Fachmann oder eine Fachfrau, die weiterhelfen können.


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