Hallo zusammen!
Momentan plagt mich ein etwas komplizierteres Problem. Vielleicht kennt sich von euch jemand damit aus oder hat es selbst schon durch.
Ich habe momentan einen Jahresvertrag (Bayern), der aber ausläuft und weiß noch nicht, ob ich nächstes Schuljahr nochmal einen bekomme. Davon gehe ich aber recht fest aus. Das würde bedeuten, ich hänge dann halt wieder im nächsten Sommer in der Luft oder werde verbeamtet.
Nun planen wir schon länger Nachwuchs. Warum es noch nix wurde, ist eine andere Geschichte. Nun stehen wir vor der Frage: Weiterüben, oder nicht?
Mal angenommen, ich würde jetzt schwanger, dann wäre das Baby zu Beginn des SJ 09/10 noch recht klein. Müssten die mich trotzdem verbeamten, auch wenn ich gleich Elternzeit wollen würde?
Oder müsste ich wenigstens ein paar Stunden arbeiten? In dem Fall hätte ich dann ja weniger Elterngeld, wenn ich irgendwann doch noch daheim bleiben will. Das berechnet sich ja von den letzten 12 Monaten.
Oder können die sagen: In dem Fall lassen wir dich noch ein Jahr auf der Warteliste? Dann würde ich nämlich kein Elterngeld bekommen bzw nur den Mindestbetrag, obwohl ich vorher Vollzeit gearbeitet habe!
Wenns jedoch noch nix wird, müssen die einen auch schwanger verbeamten, wenn man im Schnitt ist?
Fragen über Fragen. Vielleicht hat einer von euch ein paar Antworten dazu!