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Forum: "Stillzeiten, kennt sich jemand aus??"

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Stillzeiten, kennt sich jemand aus??neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elseken Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.07.2008 12:23:40

Hallo, ich erwarte Anfang nächsten Jahres unser 3. Kind, und ich werde nach der Elternzeit reduziert weiter arbeiten (20Std). Allerdings möchte ich auch wie bei den anderen Kindern möglichst lange stillen. Weiß jemand wie das mit den sogenannten Stillzeiten abläuft, bzw. gibt es dazu eine Verordnung oder Erlass?? Ach ja, ich bin Lehrerin im Angestelltenverhältnis in Niedersachsen.
Schon mal vielen Dank


Alsoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: gelbfrosch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.07.2008 13:53:29

es gibt dazu irgendeine Bestimmung, weiß aber nicht, wo.
Ich hab es bei einer Kollegin mitbekommen, dort hat der Mann das Kind zum Stillen immer in die Schule gebracht. Es gab aber auch die Möglichkeit, diese Stillzeiten vor oder nach die Stunden zu legen, so dass die Kollegin dann im Prinzip einen kürzeren Schultag hatte.

Sorry, so ganz genau weiß ich es auch nicht.


steht im Mutterschutzgesetzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sfstoeckchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.07.2008 16:06:14

-und das steht in deiner Schule-: "der stillenden Mutter ist die zum Stillen erforderliche Zeit auf ihr Verlangen freizugeben." (§ 7 MuSchG). In der Praxis erhälst du die Stillstunde dann in deinen Stundenplan eingebaut, wann du sie angibst (also z.B. tägl. in der 3. Std.), . Möglich ist aber auch immer in der 1. Std., das bestimmt die stillende Mutter. Stillzeiten sind Freistellungen von der Arbeitsleistung und dürfen weder vor- noch nachgearbeitet werden.
Das klingt alles sehr formalistisch, aber es schadet ja nichts, um seine Rechte zu wissen, wenn man in einem Gespräch mit der Schulleitung nach einer verträglichen Lösung sucht.
Übrigens kannst du über die GEW eine Broschüre zu Mutterschutz, Elternzeit, Erziehungsgeld beziehen.


schon mal vielen Dank...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elseken Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.07.2008 21:29:11

...das mit der Stunde abhängen war mir jetzt z.B. neu. Wetten meiner SL auch
Die GEW- Broschüre werde ich gleich anfordern. Das Mutterschutzgesetz hatte ich auch schon durchgelesen, aber ich war unsicher wie sich das auf unsere Stundenrelation umlegt, ihr wisst schon, wir haben ja nur einen Halbtagsjob. (sinngemäßes Zitat von einer Amtsärztin grrrr).
Wer also noch Hinweise hat, gerne m elden, für andere Bundesländer habe ich nämlich recht ausführliche Sachen gefunden...


Auch Stillstundenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janneke Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.08.2008 20:18:39

Ich hab keine Ahnung, ob Unterschiede zwischen Angestellten und Beamtinnen gemacht werden. Der GEW-Ordner "Arbeitsplatz Schule" ist vielleicht in eurer Schule vorhanden, da ist das ganz gut erklärt. Sonst hilft dir sicher auch dein angeforderter Flyer.
Meine Informationen als Beamtin: Im gesamten ersten Lenbensjahr des Kindes steht dir jeden Tag eine Zeitstunde als Stillstunde zu. Du stellst einen formlosen Antrag an die Schulleitung, in dem du die Zeit angibst, in der du stillen willst. Muss aber für jeden Tag die gleiche Zeit sein. Die meisten Mütter nehmen die Zeit, in der die letzte oder die erste Unterrichtsstunde liegt. Du solltest dir daher überlegen, ob du tatsächlich auf dem Papier 20 Stunden arbeitest und nur 15 gibst - oder ob du 25 bezahlt bekommst und 20 unterrichten musst. Denn die Stillstunden erfolgen (bei Beamtinnen) zum vollen finanziellen Ausgleich. Im ersten Lebensjahr des Kindes musst du auch kein ärztliches Attest vorlegen (siehe GEW-Infos).
Für das zweite Lebensjahr des Kindes gilt für den Fall des ärztlich verordneten Stillens gleiches wie oben, aber eben mit Attest. Ist bei mir so, dass ich wegen Kuhmilch-Unverträglichkeit meines Sohnes ärztlich angeraten weiter stillen soll und daher auch für die Zeit nach dem ersten Geburtstag Stillstunden genehmigt bekommen habe. Ich muss nur meiner SL den Zeitpunkt anzeigen, zu dem ich nicht mehr stille.
Vielleicht hilft dir das ja weiter


kleine Ergänzung:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sfstoeckchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.08.2008 21:31:46

1. bezügl. angestellten- und beamteten Stillmüttern: gleiches Recht für alle!!!
2. die Stillstunden erhälst du pro Tag. Solltest du also als Teizeitkraft nur an 4 Tagen arbeiten, erhälst du auch nur 4 Stillstd./Woche.


Nachfrage wegen Freistunden als Stillstundenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: eiszauberin Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.01.2011 16:04:25

Halli Ihr lieben!
Ich werde demnächst auch wieder mit Teileit in der Elternzeit anfangen.
Nun kam der Vorschlag, immer in einer Freistunde abzupumpen, da würde ich ja nicht arbeiten müssen.
Ich selbst les das Mutterschutzgesetz jedoch so, dass dann ja für mich keine Arbeitszeit vor- oder nachzuarbeiten sei. Deshalb müssten doch dann diese Freistunden zusätzlich als Stillzeiten statt Abzug von meinen 14 Stunden nicht reichen, oder?
Also: Freistunden sind keine Stillstunden, es sei denn, sie werden vom Stundendeputat abgezogen?!

Meine SL liest das nämlich nicht ganz so eindeutig aus dem Mutterschutzgesetz.

Danke, falls Ihr Konkretisierungen zu den oben genannten Beiträgen oder auch einfach nochmal ausdrück " ja, so isses, eis" sagen könnt!

LG
eis


Also:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wencke_g Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.01.2011 16:37:36

ich selbst habe immer noch Stillpausen - jeden Tag eine, weil ich wieder Vollzeit arbeite. In dieser Zeit pumpe ich die Milch ab für meinen kleinen Sohn (allerdings Zuhause, weil ich ganz nah dran wohne und in der Schule kein adäquater Raum dafür zur Verfügung steht).

Die Zeit dafür ist STILLPAUSE, d.h. sie wird von der Arbeitszeit abgezogen und darf nicht vor- oder nachgearbeitet werden. Auf gut Deutsch heißt das für mich: statt 27 Wochenstunden habe ich 22 im Stundenplan stehen und jeweils jeden Tag in der 6. Stunde (so war das mein Wunsch wegen der Zeit) die Stillpause. Dennoch bekomme ich volle Bezahlung. So besagt es das Mutterschutzgesetz.

Noch etwas: es gibt KEINE Vorschrift, die besagt, wie lange man stillen darf. Mein Kleiner ist jetzt 16 Monate und ich stille immernoch - ich bekomme also auch immer noch die Stillpause mittags. Allerdings darf der Arbeitgeber ein Attest (vom Frauenarzt) verlangen, dass tatsächlich noch gestillt wird...

Ich hoffe, das hilft dir weiter
Wencke

*die es gut aushält wenn einige sagen: "WAS, du stillst immer noch?!?"


Frageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elseken Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.01.2011 17:49:52

@Wencke g

Nur mal Interessenhalber, arbeitest du auch in Niedersachsen?
Ich weiß, dass Mutterschutzgesetz gilt landesweit, aber bei meinem Antragsformular zur Bewilligung der Stillstunden stand ausdrücklich "längstens 12 Monate" und ich habe versucht darüber hinaus Stillstunden zu bekommen (eben mit der Argumentation des Mutterschutzgesetzes) das wurde sofort von der Schulleitung abgeblockt, dabei wäre es eigentlich für alle von Vorteil gewesen, denn es hätte eine Abordnung vermieden werden können

btw. meine SL empfand das Stillen eines 6 Wochen alten Säuglings im Lehrerzimmer als Zumutung, und danach als eine Infragestellung meiner "Autorität als Lehrerin" Ich weiß bis heute nicht was sie damit meint

Naja, mittlerweile ist mein Sohn abgestillt


stillraumneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: eiszauberin Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.01.2011 17:59:52

man hätte dir auch einen raum zum stillen geben können, oder?
aber mit dem längerstillen:
meine hebamme meinte auch, dass man sich ein attest vom arzt geben lassen könnte, wenn man über die 12 monate hinaus stillt.

eis


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