Ich hoffe, ich behalte jetzt alle Fragen im Kopf:
Also, bei mir läuft grad die Verbeamtung nach 1,5 Jahren und
ein paar Sachen weiß ich darum.
Noch weiter verkürzen kann man nicht. 1,5 Jahre sind die
kürzeste Probezeit, die es gibt. Das geht aber nicht automatisch.
Nach ca. einem Jahr schickt das KM dem Schulleiter deiner Frau
einen Brief, in dem es ihn darauf hinweist, dass deine Frau
aufgrund ihrer Noten für die verkürzte Verbeamtung in Frage
käme. Wenn er mit ihrer Arbeit sehr zufrieden ist, schreibt er
eine Beurteilung über sie und besucht natürlich vorher ihren
Unterricht. Sie erfährt also, wenn das Verfahren läuft. Wenn er
sie nach einem Jahr nicht anspricht und also keine Beurteilung
schreibt, schickt das KM 6 Monate später den nächsten Brief und
so weiter, bis 3 Jahre rum sind (falls der Schulleiter vorher nicht
reagiert hat) dann muss er eine Beurteilung schreiben.
Also, die Noten allein entscheiden NICHT über die Verkürzung!
Vielleicht sollte deine Frau mal mit ihrem Schulleiter sprechen.
Prinzipiell glaube ich, dass man auch als z.A. die gleichen Rechte
hat wie eine verbeamtete Lehrkraft. Wiedereinsatz an der
gleichen Schule dürfte also kein Problem sein (Nach Elternzeit
gibt's für niemanden dafür eine Garantie!!)
So, damit bin ich mit meinem Wissen erstmal am Ende.
Ich wünsch euch viel Erfolg mit dem Kind und lasst euch von der
Karriere nicht bremsen!
Viele Grüße
tandil