transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 3 Mitglieder online 23.11.2024 01:59:19
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Schwanger Amtsarzt"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

Schwanger Amtsarztneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: thelen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.10.2009 09:16:55

Hallöchen,
eine Freundin ist schwanger, seit 8 Monaten im Refrendariat und nun schwanger (10 SSW) ... sie tut sich total schwer, dieses "schöne" Ereigns ihrer Schulleitung zu melden, da sie gehört hat, dass die SL Schwangere sofort nach Hause schicken muss und einen Termin beim Amtsarzt vereinbaren muss. So einen Termin beäme man erst in ca. 8 Wochen, so dass sie diese Zeit wartend zu Hause säße... während in der Schule der Bär steppt, andere Kollegen ihren Dienst mitschieben und vertreten müssen... Sie ist sehr verunsichert und ahnt das böse Blut, das hochkäme....
Sie ist in Köln an der Schule...
Weiß jemand genau, wie das mit dem Amtsarzt läuft und was da gemacht wird? Muss sie dort eine gyn. Untersuchung machen lassen?

Lg, The


Ich habe den Termin nach weniger als 1 Woche bekommen.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mitzekatze Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.10.2009 14:01:48 geändert: 29.10.2009 14:05:30

Ging alles sehr flott und lief reibungslos. War NRW (Bzg. Arnsberg).
Keine Sorge eine Untersuchung machen die nicht. Man bringt der einfachheithalber alle Unterlagen vom Frauenarzt mit (habe mit Kopien machen lassen). Der amtsarzt ( hier BAD; medizinischer Dienst)hat dann alles eingesehen. Es geht ja auch nur darum, ob man genug Immunität gegen eventuelle Krankheiten hat. Da reichte die Blutuntersuchung, die der FA schon gemahct hatte. In meinen Fall war alles o.k.


Komisch,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elanor777 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.10.2009 16:30:03

ich musste überhaupt nicht zum Amtsarzt.(Hessen) War in der 12 SSW, als ich der Schulleitung Bescheid gesagt habe. Ich habe dann die Unterlagen von der Gynäkologin nachgereicht (welche, weiß ich nicht mehr) und das war es auch schon. Ist es vom Land zu Land untersdchiedlich?
LG
elanor


Das ist in der Tat eine NRW - Erfindungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mitzekatze Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.10.2009 19:55:15

Seit einiger Zeit müssen Schwagere ihre Immunität für bestimmte "Kinderkrankheiten", die von Schülern kommen könnten zu amtlich zu bestätigen. Es geht einzig um den amtlichen Beleg, damit man im Fall einer Ansteckung mit Schädigung des Ungeborenen keine Ansprüche oder Forderungen an das Land stellen kann. Das kann das Frauenarzt auch, aber der ist keine amtliche Stelle.
Je nach Immunität darf man dann mit Kindern arbeiten oder nicht. Ich hatte in der sek.1 keine Probleme mit meiner fehlenden Immunität für ein bestimmtes Virus , aber meine Cousine durfte damit nicht mehr vor Kindern unter 10 Jahren, da diese wohl im Grundschulalter öfter vorkommen sollen.
Was das alles soll, weiß cih auch nicht. Das Land will aich "absichern".


...und solltest du gegen eine Kinderkrankheit nicht immun sein,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: clausine Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.10.2009 20:16:24

kann es dir passieren, dass du den Rest der Schwangerschaft im
Schulamt arbeiten musst, oder dass du alle Nase lang zu Hause
bleiben musst, weil eben jene Krankheit grade mal wieder ihre
Runden zieht. An unserer Schule gab´s hintereinander Röteln und
Ringelröteln, die schon seit 20 Jahren gar nicht mehr an der Schule
aufgetaucht waren, so dass "unsere Schwangere" in den "Genuss"
von knapp 3 Wochen Heimarbeit kam..... Wir finden diese NRW-
Regelung auch zum K....., vor allem, weil sie aus einem normalen
Zustand eine Krankheit macht.
Clausine, die froh ist, dass sie damals ganz normal mit ihrem
dicken Bauch arbeiten durfte.....


und wenn es dir passiert, neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ruedi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.10.2009 21:11:46

... dass du gegen eine kinderkrankheit wie die ringelröteln nicht immun bist, die krankheit an deiner schule ist, du aber nichts von deiner fehlenden immunität weißt, dann kann es sein, dass du in der 10 SSW das kind aus diesem grund verlierst.

also ich finde eine solche amtsärtzliche regelung gar nicht soooo verkehrt. aus einer schwangersc haft darf um gottes willen keine krankheit gemacht werden, aber wenn eine untersuchung dem schutz der mutter und des ungeborenen dient, dann ist sie auf jeden fall zu befürworten.

und ein tipp noch, er sei mir auch als mann gegönnt: jede schwangere sollte ihren umstand über alles andere stellen und eindeutige prioritäten setzen. da spielt es überhaupt keine rolle ob kollegen vertreten müssen, es unterrichtsausfall gibt etc. ich danke da ist das verständnis auf allen seiten sehr groß.

ruedi


Bei fehlender Immunitätneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.10.2009 22:47:53

und aufkommenden "Kinderkrankheiten" an Schulen greift die Arbeitsverbotsregelung aber nicht nur in NRW!
In RLP gilt es auf jeden Fall, aber meines Wissens muss man wegen einer Schwangerschaft nicht zum Amtsarzt. Und da der Mutterschutz ein Bundesgesetz ist, müssten entsprechende Maßnahmen in allen Bundesländern üblich sein.
Und ganz ehrlich, ich finde es gut! Klar, eine Schwangerschaft ist keine Krankheit, aber frau sollte alles tun, damit ein Kind gesund zur Welt kommt.
Außerdem ist man verpflichtet den Arbeitgeber über eine bestehende Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin zu informieren.


Dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: thelen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.10.2009 07:07:59

.. für eure ganzen Antworten. Ich habe meine Freundin auch darin bestärkt sich nicht für ihre Schwangerschaft zu entschuldigen, sondern allen klarzumachen, dass sie sich freut, auch wenns nicht ganz geplant war...
Und: Ich bin auch ganz der Meinung, dass ein Kollegium das auffangen kann/soll und muss.
Aber ich habe leider auch erfahren, dass es in Kollegien nicht immer kollegial zugeht und dass ein Schulamt auch oft keine geeigneten Vertretungen schicken. Man macht sich oftmals nicht "Liebkind"... Als ich damlas schwanger war, hatten all die netten Kolleginnen (GS) so viele Tipps parat und so viele Annekdoten, was sie alles in der Schwangerschft gemacht haben und wie "dankbar" ich jeden Tag sein muss, dass sie so viel für mich tun... Ich habe damals echt gelernt, dass man sich vor Müttern, die schon ältere Kinder haben in Acht nehmen muss... Die haben alles vergessen und wissen leider alles besser...
Ich hoffe ich erinnere mich in 15 Jahren an diese Worte....
The


Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Das LehrerPanel
Der Lehrerselbstverlag
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs