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Forum: "Kriege ich frei, um meine Mutter (die nur sehr wenig Deutsch spricht) zu einer OP zu begleiten?"
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| Kriege ich frei, um meine Mutter (die nur sehr wenig Deutsch spricht) zu einer OP zu begleiten? | | von: elanor777
erstellt: 05.05.2011 18:25:17 |
Ihr Lieben,
der Titel ist ziemlich lang, ich wusste nicht, wie ich es kurz formuliere,aber so, dass es klar ist, worum es geht.
Ich habe eine 16 Stunden-Stelle, habe einen freien Tag pro Woche.
Nun muss meine Mutter operiert werden - einen Tag davor muss sie zu einem Aufklärungsgespräch kommen. Operiert wird nur Mittwochs und Donnerstags.
Mein freier Tag ist Donnerstag. Damit ich meine Mutter begleiten kann, habe ich den OP-Termin auf Donnerstag gelegt. So weit, so gut.
Zum Aufklärungsgespräch muss ich aber unbedingt mit, meine Mutter spricht nur wenig Deutsch, komplizierte Inhalte, die die OP betreffen, kann sie ganz bestimmt nicht verstehen. Und das Gepräch kann auch nicht, zum Beispiel, eine Woche früher stattfinden.
Ich traue mich aber nicht so richtig, den Schulleiter direkt zu fragen. Manchmal reagiert er sehr - na ja, sagen wir so - sensibel auf Fragen dieser Art. Ich habe schon den frühesten Gesprächstermin genommen, um 8.10, aber ich werde trotzdem nicht rechtzeitig in die Schule kommen können. (Muss zur 2.Stunde um 8.40, aber noch eine halbe Stunde Fahrt)
Wisst ihr, ob ich in so einem familiären Fall einen Anspruch auf Freistellung habe? Meine Mutter hat nun mal sonst niemanden, der mit ihr mitgehen könnte. Und es geht um eine ernsthafte OP.
Eine andere Möglichkeit wäre, mich selbst an dem Tag krank zu melden, aber so etwas widerstrebt mir. An dem Tag ist auch noch eine Zeugniskonferenz am Nachmittag.
Was meint ihr, soll ich den SL fragen? Wie stehen meine Chancen?
LG
elanor
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| .. | | von: elefant1
erstellt: 06.05.2011 20:02:45 geändert: 06.05.2011 20:07:43 |
Normalerweise ist das in den Urlaubsverordnungen oder Lehrerdienstordnungen genau geregelt, wann Dienstbefreiung gewährt werden muss, in Bayern z.B. so:
http://www.4teachers.de/url/4310
In allen weiteren Fällen ist man auf die Kulanz der Schulleitung angewiesen In deinem Fall kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Befreiung nicht gewährt wird; die Stunden müssten halt nachgearbeitet werden.
Ich finde es immer wieder erschreckend wie wenig Lehrkräfte sich über ihre Rechte informieren.
elefant1 |
| ist das so? | | von: elefant1
erstellt: 08.05.2011 20:22:19 geändert: 08.05.2011 20:24:37 |
Aus der Urlaubsverordnung in Hessen, übrigens ganz leicht zu googeln (Dienstbefreiung Lehrkräfte):
§ 16 Urlaubsverordnung:
Dienstbefreiung ohne Anrechnung auf den Erholungsurlaub und unter Weitergewährung der Besoldung kann unter Beschränkung auf das notwendige Maß erteilt werden, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen:
1. Zur Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten,
2. aus besonderen Anlässen, insbesondere
a) zur persönlichen Bildung, Fortbildung und zur Teilnahme an Lehrgängen und Veranstaltungen, die staatsbürgerlichen, dienstlichen, politischen, gewerkschaftlichen, wissenschaftlichen oder religiösen Interessen dienen,
b) zur aktiven Teilnahme an Veranstaltungen, bei denen die Bundesrepublik oder das Land Hessen repräsentativ vertreten ist,
c) bei Todesfall, schwerer Erkrankung eines nahen Angehörigen, Familienfeiern oder Umzug.
Man macht es seinen Schulleitungen doch oft sehr leicht...
elefant1
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