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Forum: "Beamtin auf Widerruf , schwanger HILFE!"

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Beamtin auf Widerruf , schwanger HILFE!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: danielita Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.06.2011 12:49:12

Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen. Ich bin zur Zeit Beamtin auf Widerruf und nächste Woche mit dem
2. Examen fertig:)) Die Staatsnote zu erreichen scheint allerdings etwas utopisch, da mein erstes Examen nicht soo super war. Nun habe ich vor ein paar Tagen erfahren, dass ich schwanger bin. Weiß jemand, ob ich trotzdem entlassen werden darf? Ich meine, dass wäre ja zu einfach. Dann müsste jeder, der die Staatsnote nicht erreicht einfach nur schwanger werden.
Im Beamtengesetz steht zwar, dass man während der Schwangerschaft und 4 Monate danach nicht entlassen werden darf, aber §32 bleibt unberührt und der besagt, dass BaW jederzeit entlassen werden können.
Ich hoffe, irgendwer weiß was. Wir sind finanziell nämlich nicht wirklich abgesichert und vielleicht gibt es ja doch eine Chance, dass ich nicht auf die Warteliste muss:))

Danke schon mal
danielita


Befristungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.06.2011 13:41:46

Ich kenne mich mit den beonderen Gegegenheiten der einzelnen Länder nicht so aus, aber ich entnehme deinem Post, dass du im Referendariat bist.
Da ist der Vertrag ohnehin befristet bis zum Ende der Ref-Zeit, schwanger oder nicht.


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von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.06.2011 14:07:04 geändert: 12.06.2011 14:12:57

dem Ref wirst du automatisch entlassen (zum im Vertrag eingetragenen Termin), wenn du die Prüfung bestehst.
Trotzdem würde ich die Schwangerschaft melden, damit du auf der sicheren Seite bist, wenn z. B. Kinderkrankheiten in der Schule auftreten. Wir hatten nämlich bereits mehrfach Kolleginnen, die aufgrund eines fehlenden Titers in der Schwangerschft nicht arbeiten durften.


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: meike Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.06.2011 21:38:44 geändert: 14.06.2011 21:40:16

Hi,

ich kann silberfleck nur zustimmen. Das Referendariat endet zum angegebenen Termin, der auch in der Ernennungsurkunde steht. Eine Schwangerschaft verändert an diesem Termin nichts. Ausnahme: Nichtbestehen der Staatsprüfung und ggf. Verlängerung des Referendariates.

Aber: Was bitte ist denn eine "Staatsnote"?
In NRW gibt es ein Ranking, was sich durch den Durchschnitt des 1. und 2. Examens ergibt. Ist mit "Staatsnote" etwas ähnliches gemeint?

Viele Grüße


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