Vielleicht gibt es ja jemanden mit ähnlicher Konstellation, der/die meine Frage beantworten kann.
Mein Nachwuchs musste sich gesetzlich versichern wegen Aufnahme eines dualen Studiums (Da steht für die Krankenkasse die Ausbildung im Vordergrund und nicht das Studium.) Gleichzeitig ist er aber anscheinend noch beihilfeberechtigt. Steht immer auf den Bögen und Beihilfekasse möchte Studienbescheinigungen haben. Verdient auch eigentlich nichts, da Ausbildungsvergütung niedriger als Studiengebühren.
Heißt das jetzt, wenn er sich was angedeihen lässt wie z.B. eine professionelle Zahnreinigung, die die Beihilfe immer gezahlt hat, dass sie das auch weiterhin tut? Und hieße das dann wie bisher 80% und die 20% zahle ich dann aus dem eigenen (leeren) Portemonaie? Wär' ja schöner als das komplett zu bezahlen...
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