wo finde ich KONKRETE Aussagen darüber, welche Rechtsvorschriften in Niedersachsen gelten, wenn eine Schule jahrgangsgemischte Klassen nicht nur für 0/1/2 machen will, sondern darüber hinaus?
Ich bräuchte ein Beispiel, wie und warum es genehmigt werden könnte, gemischt von Klasse 0 oder 1 bis Klasse 9 zu arbeiten.
Sicher, gern.
Mein Mann schreibt an seiner Examensarbeit. Sein Schwerpunkt ist das schwedische Futurum ( guckst du hier:
http://www.futurum.habo.se/html/deutsch.htm , eine auch in Schweden noch ungewöhnliche Form der Schule.
Ein Unterthema ist bei ihm, wie sich eine niedersächsische Schule auf den Weg zu dieser SChulform machen kann - und dazu gehören eben auch rechtliche Grundlagen, die sich nicht so einfach finden lassen.
danke für den interessanten link!
Am besten müssten da doch Freie Schulen in Niedersachsen Bescheid wissen. Am besten eine mit Werkrealschule oder sowas?
In Baden-Würtemberg kann eine Grundschule jetzt staatlich abgesegnet mit dem Kindergarten unter einem Dach sein und die Räume teilen.