Frage 1: Die Eltern müssen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Arztes vorweisen, erst dann kann ein schwer krankes Kind am Unterricht in einer Schule teilnehmen. Umgekehrt muss das Kind so lange Hausunterricht bekommen, bis der Arzt genau diese Bescheinigung ausstellt, es besteht natürlich für dieses Kind genauso Schulpflicht wie für alle anderen.
Frage 2: Prüfungen können doch auch zu Hause abgehalten werden, was spricht dagegen?
Frage 3: Auch die Empfehlungen müssten m.E. von Hauslehrern ausgesprochen werden können, der Unterricht wird dann an die jeweilige Schulform angepasst.
Auskünfte erteilen sicher die Schulämter, aber vorher muss doch abgeklärt werden, ob der Schüler tatsächlich Hausunterricht bekommen kann!!! Und einfach irgendeinen Hauslehrer auf privater Basis engagieren ist eh nicht drin!
Alles ohne Gewähr von Clausine