Hallo zusammen,
in einer überbetrieblichen Ausbildung eines privaten Bildungsträgers im Saarland wird momentan überlegt, die Anzahl der Unterrichtsstunden von 8UE/Tag auf 10UE/Tag zu erhöhen und das bei 5 Tagen die Woche.
Diese Ausbildung hat das Ziel zum Bürokaufmann zu gelangen.
Meine Frage ist, wie es hinsichtlich rechtlicher Rahmenbedinungen dabei aussieht. Ist es überhaupt zulässig, in einer Ausbildung täglich 10UE an 5 Tagen die Woche zu geben? Oder weiß jemand, wie ich das in Erfahrung bringen kann?
Danke und viele Grüße,
Pascal