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Forum: "Prognoseunterricht - erstmals in NRW"

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Prognoseunterricht - erstmals in NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: clausine Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.01.2007 12:25:54

Für den Fall, dass Eltern ihre Kinder in der 4. Klasse völlig anders einschätzen als wir LehrerInnen, gibt es jetzt auch in NRW den Prognoseunterricht.
Ich habe also einen Jungen in der Klasse, dem ich eine handfeste Realschulempfehlung geben konnte, die Eltern ihn aber lieber zum Gymnasium "quälen" möchten. Er muss also laut neuem Schulgesetz nun am 3tägigen Prognoseunterricht teilnehmen.
Frage an die KollegInnen aus den Bundesländern, in denen es dieses Phänomen schon länger gibt:
Wie läuft sowas ab? Welche Inhalte werden da "durchgenommen"? Welche Bewertungskriterien werden angesetzt? WER hält den Unterricht ab, fremde oder bekannte LehrerInnen????
Fragen über Fragen, für die wir hier von unserer netten MInisterin keine Antwort bekommen. Ich weiß bis jetzt nur, dass eine GS-Lehrerin, eine/r von der entsprechenden weiterführenden Schule und ein Mensch vom Schulamt dabei sein soll. Mehr weiß ich nicht. Ja und noch, wie im Fall des Fehlens des Schülers zu verfahren ist. Und nu???
Clausine, mal wieder


Bei unsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: binimaja Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.01.2007 13:09:29

heißt es Probeunterricht: Die Schüler werden gemeinsam mit einigen 5.-Klässlern 4-5 Stunden pro Tag unterrichtet. Als Lehrer fungieren abwechselnd drei Kolleginnen von uns und eine Grundschullehrerin. Über Inhalt und Bewertung kann ich nichts sagen, kann mich aber bei Interesse gern kundig machen. Auf jeden Fall findet am Ende der Probewoche ein Auswertungsgespräch mit den Eltern statt, in dem die Eignung/Nichteignung ausführlich begründet wird.


DAnke, binimaja, für die schnelle Antwort.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: clausine Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.01.2007 13:34:59 geändert: 21.01.2007 13:56:41

Was mich dabei noch interessiert: Gibt der Probe-/Prognoseunterricht denn nu den GS-Lehrern oder den Eltern mehr Recht?? (Unsere Ministerin geht ja immer stark von dem Fall aus, dass Eltern ihre Kindern unterschätzen und sie eher zur Hauptschule schicken würden statt, wie wir es dann empfehlen, lieber zum Gymnasium. Mir persönlich ist so ein Fall noch nie passiert, an meiner Schule einmal...). Das heißt nicht, dass die Eltern vor der endgültigen Entscheidung nicht erst anderer Meinung waren, aber ich konnte sie oft überzeugen und dann war die Empfehlung kein Problem.....
Clausine


Wir habenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: igellady Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.01.2007 13:43:58

Anweisung von oben, natürlich nicht schriftlich, Probeunterricht auf alle möglichen Fälle zu vermeiden.

Grund: Wer kann schon in diesen Fällen verbindliche Aussagen treffen!

Gut, ne?

LG von der Igellady


@igelladyneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: clausine Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.01.2007 13:55:08

Vermeiden heißt dann im Klartext, dass ihr den betroffenen Schülern die von den Eltern gewünschte Empfehlung aussprecht????? Ich fass es nicht!
Ich erinnere mich an eine Geschichte vor ein paar Jahren, als die Empfehlungen nicht mit abgegeben werden mussten. Ein Schüler, dem ich die HS-Empfehlung gegeben hatte, wurde an einer Realschule angenommen - und versagte leider kläglich. Die Eltern hatten der Lehrerin erzählt, dass ich als seine Klassenlehrerin dem Jungen doch eine Empfehlung für´s Gymnasium gegeben hätte!
Bei einer Unterstufenkonferenz, zu der auch die GS-Lehrerinnen eingeladen wurden, kam alles heraus. Glücklicherweise! Die Lehrerin herrschte mich nämlich gleich am Anfang ziemlich an, wie ich denn auf die dumme Idee gekommen wäre, wo das Kind doch auf der Realschule kaum klar käme. Ich fiel aus allen Wolken!
Ich kann einfach keine Empfehlung geben, bei der ich Bauchschmerzen habe und ich muss sagen, ich habe, toi toi toi, bisher immer richtig gelegen, auch in Fällen, in denen Eltern erst zur nächsthöheren Schule "beraten" werden mussten.


@clausineneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: igellady Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.01.2007 15:20:32

Du hast in allen Fällen meine volle Zustimmung.

So ähnlich ist mir das bisher auch immer gegangen. Noch habe ich keinen Schüler erlebt, der das Abitur geschafft hat, wenn er gegen meine Empfehlung zum Gymnasium gegangen ist - Leider! In diesen Fällen will ich eigentlich gar nicht Recht behalten.

Fakt ist, dass wir tatsächlich die Order haben, dann eher "bedingt geeignet" zu testieren, als es auf Probeunterricht laufen zu lassen.

Bis auf einen Fall habe ich auch keine Bauchschmerzen dabei! Aber - ein Kind falsch laufen zu lassen ist immer noch mehr als genug.

LG von der Igellady


@clausineneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: binimaja Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.01.2007 16:37:01

"recht geben" - Die Kollegen bemühen sich um eine reale Einschätzung. Wir bekommen ja Schüler von vielen GS und offensichtlich sind da die Maßstäbe nicht immer so ganz identisch. Im Vergleich mit den im Probeunterricht mitlaufenden 5.-Klässlern zeigt sich mancher auch in einem ganz anderen Licht.
Das Ergebnis ist meist so, dass einige Schüler doch für's Gymnasium bestätigt werden, aber auch einige abgelehnt werden. Erfahrungsgemäß haben es die "Bestätigten" ab der 5.Klasse doch recht schwer - also meist sind es Grenzfälle.
Kuriosum: Der Elternwille zählt! Und wenn das Kind den Probeunterricht nicht besteht und die Eltern es trotzdem am Gym haben wollen, dann müssen wir es nehmen (stellt eigentlich den Sinn des Probeunterrichts in Frage!), aber dieser Fall kommt doch sehr selten vor und der eine Schüler, bei dem es so gelaufen ist, hat mit Ach und Krach seinen Regelschulabschluss geschafft und uns danach verlassen...


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.01.2007 20:37:14

Ihr in NRW seid echt gebeutelt *seufz*

Da ist es so, dass das Urteil einer GS-Lehrerin bzw. der Klassenkonferenz in Zweifel gezogen wird.

Dann ist es so, dass die Lehrer am Gym bzw. in Koop. 3 Tage Probeunterricht machen und die Schüler daraufhin als Momentaufnahme noch einmal beurteilen.

Und letztlich ist der Elternwille dann doch frei und die Gym. müssen alle Schüler aufnehmen.

Das ist ja mal wieder richtig durchdacht geplant, vollends ausgereift und mit sämtlichen Vorlagen und Bestimmungen rechtzeitig an alle betroffenen Schulen verteilt worden.

Das KM von NRW hat etliches aus Niedersachsen übernommen.

Palim


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