muß der Schüler bzw. die Schülerin den verpaßten Stoff natürlich nachholen - schon im eigenen Interesse.
Unsere Berufsschüler wissen z.B., daß sie eine versäumte Schhulaufgabe grundsätzlich bei nächster Gelegenheit nachschreiben.
Es liegt in ihrer Verantwortung den Stoff nachzuarbeiten.
Das heißt natürlich nicht, daß der Lehrer sie ins offene Messer laufen läßt, immerhin sind wir Pädagogen.
Man muß schon die jeweilige individuelle Situation berücksichtigen.
Außerdem soll mit Hilfe von Leistungsnachweisen ja der Leistungsstand des Schülers überprüft werden, und dazu muß er die Chance erhalten, sich entsprechend vorzubereiten.
Ich weise meine Schüler immer wieder daraufhin, daß sie ggf. mich - rechtzeitig! - ansprechen oder anrufen sollen, wenn sie beim Nacharbeiten oder Besorgen von Unterlagen Probleme haben.
Wenn sie das natürlich dann nicht tun, weil ihnen der Weg zum Lehrerzimmer in der Pause zu weit ist, oder sie mir nicht auf den Anrufbeantworter sprechen, liegt das in ihrer Verantwortung - viel mehr kann ich denke ich nicht tun.
LG
Hesse