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Forum: "Mal was anderes - Frage zur Beihilfe!"

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Mal was anderes - Frage zur Beihilfe!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: batewoman Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.04.2007 19:26:20

Ich hoffe, ich hab jetzt nicht das Forum übersehen, wo das eigentlich reingehört - hab nix gefunden!
Und zwar bin ich seit diesem Jahr auf einer vollen Planstelle in Rheinland-Pfalz und hab jetzt den ersten Beihilfe-Antrag zu einer Arztrechnung eingereicht und zurückbekommen: Die Kostenerstattung von 156,57 wurde direkt verrechnet mit einer Kostendämpfungspauschale von 156,57. Was für ein Zufall, dass diese Pauschale just genauso hoch ist wie der Betrag, der mir erstattet werden sollte! Und: wie hoch ist diese Pauschale denn nun wirklich? Im Netz hab ich was gefunden von 120€, aber dann müsste ich doch ein bisschen was wiederkriegen. Und ja, ich könnte direkt da anrufen, aber das geht frühestens am Mittwoch und bis dahin bin ich geplatzt. So ärgerlich.
Außerdem: Kann ich Brillen bei der Beihilfe einreichen?


Soweit ich weiß...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wencke_g Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.04.2007 19:33:06 geändert: 30.04.2007 19:37:17

ist die Höhe der Pauschale 300,- Euro. Allerdings hängt das von deiner Gehaltsstufe ab - ich nehme jetzt mal A 13 an. Das Ding heißt übrigens - was ich sehr lustig finde - Kostendämpfungspauschale. Also MEINE Kosten dämpft das nicht

Guck doch mal unter http://www.zbv-rlp.de/start/index.html
Unter "Fachliche Themen" - "Beihilfe" findet man gaaaanz viele Sachen. Da habe ich mir das Merkblatt runtergeladen, weil alles Wichtige drinsteht.

Ich hoffe, das hilft dir.
Wencke


oder hier:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: maria77 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.04.2007 19:36:02



Also..neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elke2 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.04.2007 19:44:40

.. ich hab eine ganze Stelle in RLP mit Besoldung A12 und mir wird 180€ abgezogen!!*grrr*


Es wird immer tollerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.04.2007 20:04:53

und angeblich sind wir als Beamte ja bevorzugt bei der KV.
Ein Beispiel: Meine Frau, auch lehrerin, ist so stark kurzsichtig, dass sie ohne Sehilfe weder Auto fahren noch unterrichten kann. Mit einer Brille ist ihre Sehschwäche nicht auszugleiche ( zu unterschiedliche Sehschwäche zwischen beiden Augen) mit Kontaktlinsenauch nicht zu 100 %.
Obwohl sie auf einem Auge die Bedingungen der WHO für erhebliche Sehbeeinträchtigung bzw Blindheit erfüllt, bekommt sie für Sehhilfen keine Beihilfe mehr.
Da müsste sie schon auf beiden Augen erheblich sehbeeinträchtigt sein oder blind nach den Richtlinien der WHO.
Wir überlegen uns, ob wir eine Frühpensionierung beantragen.
aus der Bananenrepublik
rfalio


auchneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: nieha Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.04.2007 20:43:51

in Niedersachsen zahlt die Beihilfe für Brillen nicht, wahrscheinlich haben sie ein Abkommen mit diversen Schülern, ohne Brille sehe ich sie nämlich weder, wenn sie sich melden, noch, wenn sie spicken...


Die Beihilfeverordnungen sind Ländersacheneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.05.2007 12:06:12

und daher durchaus unterschiedlich.
Für RLP gilt:
Kostendämpfungspauschale (§ 12 c BVO)
Die Beihilfe wird je Kalenderjahr um bis zu folgenden Beträgen gekürzt:
Besoldungsgruppen A 7 und A 8 100 Euro
Besoldungsgruppen A 9 und A 11 (u.a.) 150 Euro
Besoldungsgruppen A 12 bis A 15 (u.a.) 300 Euro
Besoldungsgruppe A 16 (u.a.) 450 Euro
Besoldungsgruppen über A 16 600 bzw. 750 Euro

Beihilfe zu Sehhilfen werden gegeben, aber es gibt max Beträge. Auswendig kann ich die leider nicht sagen. Die Beihilfeverordnungen sind aber in der Regel online verfügbar.
Auch die PKV erstattet nicht alle Kosten für eine Sehhilfe und es gibt meines Wissens sowohl bei der Beihilfe als auch bei der PKV eine zahlenmäßige Begrenzung pro Jahr. Leider! Mein Sohn brauchte nämlich letztes Jahr dreimal eine neue!


ich versteh gar nixneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.05.2007 13:16:25

Was ist denn eine Kostendämpfungspauschale
Wenn ich eine Rechnung habe, schicke ich die zur Beihilfe und zur Kasse und dann bekomme ich den Betrag der Rechnung überwiesen? Ganz schlicht, ganz schnell, ganz einfach!
Hab ich was verpasst??
frauschnabel


Tja,....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wencke_g Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.05.2007 13:46:22

leider ist das nicht in jedem Bundesland so.
Rheinland-Pfalz hat sich eben diese Kostendämpfungspauschale ausgedacht: ich schicke zwar meine Rechnung zur Beihilfestelle, aber die bezahlt erst, wenn die Summer höher als 300.-€ liegt. Auf den 300,- Euro bleibt man also sitzen!


@wenkeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.05.2007 13:49:30

das ist ja unglaublich,bleibt man immer auf 300 Euro sitzen? oder muss man warten, bis man 300 Euro zusammen hat. Ich bin so selten beim Arzt und wenn ich mal da bin, bekomme ich 300 Euro nie zusammen, wie soll das denn dann funktionieren?


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