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Forum: "Schülerin schlägt Lehrerin"
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| Schülerin schlägt Lehrerin | | von: 95i
erstellt: 22.01.2004 16:07:59 |
In meiner Klasse (7. Schuljahr HS) kam es gestern zu einem gravierenden Vorfall, den ich allerdings erst heute erfuhr.
Die Erdkundelehrerin, eine junge Kollegin, kam zu Beginn der 2. Stunde in die Klasse. Zwei Schülerinnen und ein Schüler hatten Kondome aufgeblasen und spielten damit herum. Der Unterricht sollte beginnen, die Drei weigerten sich jedoch, die aufgeblasenen Kondome weg zu tun. Es gab seitens der Kollegin noch einen Vorschlag zur Güte: Legt die Teile bis zum Ende der Stunde neben den Papierkorb, dann bekommt ihr sie zurück. Verweigerung. Die Aufforderung, die Klasse zu verlassen, wurde ignoriert. Auch die folgenden Arbeitsaufgaben wurden von diesen Dreien weiterhin verweigert. Eine Schülerin spielte mit ihrem Handy herum. Als die Lehrerin sie daraufhin an der Schulter anfasste, um ihr den Weg zur Tür zu zeigen, wurde sie pampig, so eine F dürfte sie nicht anfassen. Und sie haute der Kollegin mehrfach auf den Arm.
Und nun. Ich werde natürlich eine Klassenkonferenz einberufen, um diesem Mädchen (13 Jahre) eine Strafe verpassen zu können. Was ist angemessen? Ich denke, bei Tätlichkeit einer Lehrperson gegenüber hat die entsprechende Schülerin an dieser Schule nichts mehr verloren. Meine Maximalforderung nach ASchO wird also der Verweis von der Schule sein. Ob der Schulleiter das mit trägt, muss sich zeigen. 14 Tage Ausschluss vom Unterricht halte ich für zu schwach.
Wie wurde denn in ähnlichen Fällen anderswo entschieden? Gibt es Beispiele?
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| @sternchen | | von: bika
erstellt: 22.01.2004 18:59:34 geändert: 22.01.2004 19:00:57 |
Ich versuche mal, ein bisschen was zu erklären (hatte das Thema Ordnungsmaßnahmen als Prüfungsthema, mal sehen, wie viel hängen geblieben ist ... ). Die Klassenkonferenz besteht aus allen Lehrern, die diese Schülerin unterrichten und soweit ich weiß, sind i.d. Regel auch die Klassensprecher anwesend. Die Klassenkonferenz berät sich und kann dann bei der Schulleitung vortragen, dass sie eine Ordnungsmaßnahme - wie z.B. den Verweis von der Schule - vorschlägt. Der Verweis von der Schule ist die härteste Ordnungsmaßnahme. Ich habe bisher von ein paar Fällen gehört, in denen Schüler nach tätlichen Angriffen gegen Lehrer oder Mitschüler von der Schule verwiesen wurden, selber erlebt habe ich das allerdings noch nicht. Normalerweise gehen einer solchen Ordnungsmaßnahme "pädagogische Maßnahmen" voraus, d.h. Gespräch mit dem Schüler, ermahnen, Elterngespräche etc. Erst dann, wenn diese päd. Maßnahmen ausgeschöpft sind, darf eine Ordnungsmaßnahme verhängt werden. In diesem Fall allerdings ist es möglich, direkt einen Verweis zu beantragen - denn körperliche Gewalt gegen Lehrer sollte auf keinen Fall hingenommen werden!
Vlg, bika |
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