Ja, dann muss ich mal zwei, drei Fallbeispiele darlegen.
Vielleicht will ich ja wirklich nur wissen, ob ich es mir finanziell leisten kann, dem ein oder anderen mal eins aufs Maul zu geben. 30 Euro Strafe: Wär das angemessen, oder muss ich mit der Entfernung aus dem Dienst rechnen? Dann überleg ich mir das noch mal.
Oder anderer Fall: Was ist mit der hübschen 17-jährigen, der ich im kommenden heißen Sommer unverschämterweise zu lange (wie sie meint) in ihr offenherziges Dekollete schaue? Vielleicht fällt mir ja vor lauter Schreck noch ein Stückchen Kreide ausgerechnet dort hinein, das ich, höflich wie ich bin, natürlich wieder dort raushole. Ist ja schließlich Staatseigentum. Aber wie ich das kenne, wird sie das dummerweise alles missverstehen und es (natürlich auf dem Dienstweg) der Zeitung mit den 4 großen Buchstaben mitteilen. So, und nun? Die Frage aller Frage: Watt kostt datt?
Ich suche immer noch die Verfehlung, bei der man unter Verdoppelung der Dienstbezüge sofort zwangspensioniert wird.
Reicht vielleicht auch, wenn ich Beraterverträge a la Gerster abschließe?
Sch(m)erz beiseite: bei den WTs kann oder will wohl niemand darüber etwas mitteilen. Wenn meine Fallanalysen noch nicht genügend Motivation sind, dann lassen wir es eben. Mal schaun, wie's hier ist.