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Forum: "Schulunfälle /Schulsanitätsdienst"

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Schulunfälle /Schulsanitätsdienstneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.07.2007 16:40:08

Seit 1,5 Schuljahren haben wir an unserer Schule eine AG Schulsanitätsdienst, die ich leite. die inhaltliche Ausbildung macht aber ein Vertreter des örtlichen Malteserhilfsdienst.
Zur Zeit ist es aber so, dass immer ich gerufen werde, wenn ein Notfall oder auch nur kleinere Verletzungen von Schüler vorliegen.
Gibt es an anderen Schulen auch einen Schulsanitätsdienst und wie wird das bei euch organisiert?
Beim Erst Hilfe Kursus der Lehrer wurde darauf hingewiesen, dass Notfälle nicht von Lehrern zum Unfallarzt gefahren werden dürfen, sondern immer ein Rettungsdienst gerufen werden muss.
Wie aber sieht die Realität aus? Bei uns gab es am letzten Schultag einen Notfall: Eine Kollegin fuhr mit dem Schüler und mir zum Arzt. Wer bezahlt die Fahrt eigentlich.


@silberfleckneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: chrisch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.07.2007 16:42:38

ich fürchte, eine viel entscheidendere Frage ist: Wer haftet, falls der Lehrerin unterwegs ein Unfall passiert.


Schulsanitätsdienstneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: doris1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.07.2007 17:03:30

Bei unklaren Diagnosen (Gehirnerschütterung, Verdacht auf Bruch etc.) rufen wir den Rettungsdienst. Der entscheidet, ob der Schüler von ihnen ins Krankenhaus gebracht wird oder nicht. In allen anderen Fällen (Bauchschmerzen, Kopfweh etc. rufen wir die Eltern/Großeltern an, die das Kind dann abholen. Zu diesem Zweck haben wir die Telefonnummer von zu Hause plus von der Arbeitsstelle (evtl. noch Nachbarn bzw. Großeltern) gespeichert. Da wir keine Medikamente an die Schüler weitergeben dürfen, ist dies die einzig vernünftige Lösung.
Bei allen anderen Fällen gibt es bei uns im Krankenzimmer nur Pflaster, Kühlpacks bzw. Wärmflasche!


@silberfleckneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ines Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.07.2007 17:06:59

Ja davon würde ich auch dringendst abraten. Wir rufen in solchen Fällen immer die Rettung oder die Eltern unter ihrer angegebenen Notfallnummer an.
Das Bundesministerium (Österreich) hat voriges Jahr wieder erinnert, dass Lehrer ihre Schüler nicht im Privatfahrzeug mitnehmen dürfen, aus welchem Grund auch immer und auch meine Versicherung hat mir davon dringend abgeraten.

Wir haben auch eine als Sanitäterin ausgebildete Kollegin die eine ähnliche Aufgabe übernimmt wie du, doch auch ihr ist es als Lehrerin untersagt Medikamente und sei es nur ein Aspirin zu verbreichen.
Wie gesagt lieber einmal zu oft die Eltern angerufen als einmal zu wenig.

lg ines


Medikamenteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.07.2007 08:42:26

würde ich auch niemals an Schüler ausgeben!
Bei Übelkeit oder ähnlichem rufen wir natürlich auch die Eltern an und lassen die Schüler abholen.
Aber beim letzten Notfall war es einfach so:
Der Schüler war rückwärts auf einen Heizkörper gefallen und hatte eine Platzwunde am Hinterkopf. Zunächst waren die eltern nicht erreichbar. die wunde musste aber geklammert werden und daher war auch nicht ewig Zeit zu warten. Der stellvertretende SL rief den ortsansässigen Hilfsdienst an. Der darf aber nur einen Krankenwagen schicken, wenn er über die Leitstelle geschickt wird. Diesen Aufwand wollte die SL dann nicht.

Es müsste doch auch einen Erlass oder sowas zu dem Thema geben oder?


@silberfleckneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.07.2007 09:00:06

in diesem fall hätte ich auf alle fälle die rettung gerufen. was ist,wenn der schüler in deinem auto bewusstlos wird?
auch wir haben die strikte anweisung (ich glaub, in Ö gibts sogar eine verordnung oder einen erlass), KEINE schülertransporte durchzuführen, egal in welchem fall.


Ähnliches Problemneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: batk Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.07.2007 13:43:50

Ich habe einen Schüler vom Rettungsdienst abholen lassen, da er mit dem Kopf gegen eine Tür fiel und eine große Platzwunde direkt am Auge hatte. Ein Kollege wollte ihn fahren, ich war Ersthelfer und rief, mit Unterstützung eines anderen Kollegen die Rettungsleitstelle. Es gab große Diskussionen darüber, und Streit!
Was, wenn der Schüler im Auto kollabiert? Wer wird zur Verantwortung gezogen?
Ich bin deswegen viel im Internet und suche genaue Gesetzesvorgaben über den Transport verletzter Schüler. Kopfverletzungen zählen immer zu einer schweren Verletzung und rechtfertigen das Absetzen eines Notrufs.
Freunde aus dem Sanitätsdienst oder Ärzte aus der Bereitschaft hören sich mit um. Es gibt wohl nix Genaues...
Aber ich suche weiter. Wenn ich was finde, dann melde ich mich wieder.
Grüßle, Batk


Ich hab noch mal recherchiert!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.11.2007 21:49:47

Gefunden unter Unfallkasse Rheinland-Pfalz unter Informationen: Wahl des Transportmittels nach Schulunfällen
www.ukrlp.de
Laut Aussage in diesem Papier können wir als Lehrer Schüler
-mit leichteren Verletzungen
-wenn keine fachkundige Begleitung erforderlich ist
-wenn der verletzte gehfähig ist und altersgemäß in der Lage ist, alleine einen Arzt aufzusuchen

mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit Privat-PKW oder Taxi transportieren (lassen)
Es gibt keine haftungsrechtlichen Bedenken, da ein Lehrer nur haftet, wenn er einen Schaden vorsätzlich herbeiführt.(oder grober Fahrlässigkeit) Aber das kommt laut GUV nicht vor!

Aber was nicht unwichtig ist: die Fahrtkosten werden erstattet! Und diese Infos besitzen eigentlcih alle Schulen!!!!


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