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Forum: "Nachprüfung Biologie"

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Nachprüfung Biologieneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blackraven77 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.07.2007 09:39:35

Hallo,

muss dieses Jahr zum ersten Mal Nachprüfungen machen.

Kann mir jemand sagen, ob in Bio für die Klasse sieben auch ein schriftlicher Teil verlangt wird, oder haben die nur eine mündliche Prüfung?

Danke,
Raven


Dazu gibt esneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.07.2007 12:03:10

zumindest in RLP eine Vorschrift in der Übergreifenden schulordnung
§ 61c
Durchführung der Nachprüfung

(1) Die Nachprüfung in Fächern, für die Klassenarbeiten vorgeschrieben sind, gliedert sich in eine schriftliche und, sofern dies zur Sicherung der Entscheidung erforderlich ist, in eine mündliche Prüfung. In Fächern, für die keine Klassenarbeiten vorgeschrieben sind, findet eine mündliche Prüfung statt; in Ausnahmefällen kann die mündliche Prüfung in geeigneten Fächern durch eine praktische Prüfung ersetzt werden.

(2) Gegenstand der Nachprüfung sind Lernziele und Lerninhalte des Faches aus dem letzten Schuljahr, insbesondere jene, in denen der Schüler Mängel gezeigt hat. Die schriftliche Prüfung entspricht in Umfang und Anforderungsgrad einer Klassenarbeit (§ 47). Die mündliche Prüfung dauert in der Regel 15 Minuten. Die Dauer der praktischen Prüfung richtet sich nach der gestellten Aufgabe.

(3) Der Schulleiter bestimmt den Lehrer, der die Nachprüfung durchführt; in der Regel wird dies der Fachlehrer sein, der den Schüler im letzten Schuljahr unterrichtet hat. Der Fachlehrer bestimmt die Prüfungsaufgabe, bewertet die Prüfungsleistung und setzt, sofern mehrere Prüfungsleistungen erbracht wurden, eine Endnote fest. An der mündlichen und praktischen Prüfung nimmt ein Lehrer als Protokollführer teil (§ 74).

(4) Die Nachprüfung findet spätestens am letzten Tag der Sommerferien statt.

(5) Im Übrigen finden die Bestimmungen des zehnten Abschnitts Anwendung.


die Eltern sind innerhalb von drei Tagen nach der Zulassung zur Nachprüfung zu unterrichten, außerdem muss ein Beratungsgespräch mit dem betreffenden Fachlehrer, dem Schüler und den Eltern vor Beginn der Sommerferien erfolgen, indem auch der Themenumfang und die Art der Prüfung besprochen werden.

Leider kann ich deinem Profil nicht entnehmen in welchem Bundesland du arbeitest und daher keine näheren Angaben machen.


Hallo,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blackraven77 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.07.2007 16:37:09

Hallo,

vielen Dank für die Info, das hilft doch schon mal.
Bin aus NRW.

Danke.


oder hier,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: maria77 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.07.2007 16:54:59



Teilnahme?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: spaetstarter Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.07.2007 21:44:03

habe bisher nur als Protokollführer an einer Nachprüfung teilgenommen. Aber die Ausführungen im Land RLP scheinen denen in NRW sehr ähnlich zu sein. Aus meiner Sicht ist dei Besprechung mit dem Schüler bzw. Eltern sehr wichtig.
Du solltest von diesem Gespräch ein Protokoll anfertigen, damit du nachweisen kannst, was abgesprochen wurde, denn eine Themenauswahl muss stattfinden.

Leider raffen sich viele Schüler nach den Ferien nicht zur Nachprüfung auf ( höre ich öfter von Kollegen ) und die ganzen Vorbereitungen waren umsonst.


Da ich selberneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.08.2007 13:06:50 geändert: 01.08.2007 13:08:27

noch keine Nachprüfung abnehmen musste, kann ich keine aussage dazu machen, ob Schüler dazu erscheinen oder nicht.
Aber ich habe schon ein Problem mit der hier gestellten Frage. In NRW hat vorgestern die letzte Ferienwoche begonnen, d. h. am Freitag sind Nachprüfungen. Die Vorgespräche müssen also über 6 Wochen her sein. Die Eltern und die betroffenen Schüler müssen also bereits seit langem wissen, welche Themen zu lernen waren und um welche Art von Prüfung es sich handelt.
Warum weiß der betroffene Lehrer es dann nicht? (Nachprüfungen werden in der Regel vom Fachlehrer abgenommen, der den Schüler unterrichtete!)


Die Themen sindneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blackraven77 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.08.2007 20:50:56

klar, die hab ich mit den Schülern abgesprochen.
Mir war nur der Umfang nicht klar.


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