Für die GS gilt:
Förderung im Kindergarten:
1 Std. pro Woche für die sprachlich auffälligen Kinder, 1 Jahr vor der Einschulung
1. und 2. Klasse 20 Stunden
außerdem sind noch 2 Stunden zu verteilen
entweder also 1. und 2. Klasse je 21 Std.
oder 2. Klasse 22 Std. (das kann jede Schule entscheiden)
außerdem enthält jedes Kind, das sich anmeldet, eine darüber hinaus gehende Betreuung an der Schule (die nicht von Lehrerinnen, sondern von pädagogischen Mitarbeitern durchgeführt wird) Es muss in den Verlässlichen Grundschulen gewährleistet sein, dass die Kinder 5 Zeitstunden beaufsichtigt sind.
3. und 4. Klasse 26 Std.
Schüler max. 2 Std. zusätzlich gefördert werden - so steht es zumindest im Erlass.
An den Schulen gibt es außerdem Dinge, die nicht im Erlass stehen - sowas wie: Förderstunde VOR dem Unterricht (7.20-7.40 Uhr z.B.) an verschiedenen Tagen für einzelne SchülerInnen.
Stundentafeln findest du in den Erlassen zur entsprechenden Schulform z.B. auf der Seite
www.schure.de
unter den entsprechenden Schulformen - also Grundschule, Förderschule, Gesamtschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium.
Private Schulen können eigene Stundentafeln beschließen, auch Regelschulen haben eine alternative Stundentafel, die sich an einem Rahmen orientiert.
Palim