Leider in dieser allgemeinen Form nein, zumindest nicht zusätzlich. Zwar sollen LR eine angemessene Entlastung erfahren, aber aus dem nicht vergrößerten Topf der Ausgleichsstunden. Das findest du im SchG unter §93(2). Ich finde es sehr heikel, als LR Ermäßigungsstd. zulasten der KollegInnen zu beanspruchen. Andererseits ist es auch keine Alternative, darauf zu verzichten. Da müsste politischer Druck auf diejenigen aufgebaut werden, die zuerst durch Änderung des LPVG die Mitbestimmung radikal beschneiden (und sogar die Ebene der örtlichen Personalräte im HS- und FöS-Bereich gänzlich abgeschafft haben), und nun Lehreräten Entlastungsstd. zugestehen wollen, die sie nichts kosten.
Formal wird es wohl so aussehen müssen, dass die LK über die Grundsätze der Verteilung der Anrechnungsstd. beschließt. Das wird nicht und soll auch nicht ohne Diskussion erfolgen. Die Verteilung der Anrechnungsstunden erfolgt dann durch die SL im Rahmen der von der LK beschlossenen Grundsätze.