Ich habe eine dringende Frage.
Es gibt ganz unterschiedliche Aussagen darüber, ob die
Regelung, dass Kollegen alle fünf Jahre beurteilt werden,
noch existiert.
Ich möchte hier nicht in Frage stellen, ob ein Schulleiter
generell Beurteilungen über Kollegen erstellen kann. Das ist
mir völlig klar. Viel mehr interessiert mich, ob ein
Schulleiter VERPFLICHTET ist, alle fünf Jahre diese
Beurteilungen zu schreiben. Hat hier jemand eine Ahnung?
Unsere Rektorin hat die letzten Jahre nämlich auf diese
Beurteilungen verzichtet, mit dem Argument, das sei
schon lange nicht mehr vorgeschrieben. Nun wurde unser
Konrektor kommissarisch für 10 Monate zum Schulleiter
ernannt und meint, er müsse nun alle diese Beurteilungen
nachholen. (Leider - aber das steht auf einem anderen
Blatt - mit der Intention, "es den Kollegen mal so richtig zu
zeigen")
Kann mir jemand hier rein rechtlich weiterhelfen? Ich wäre
euch sehr dankbar.
Liebe Grüße,
schumamsell